Einsatz von Mobilfunküberwachung

* Eine Übersicht über sämtliche Dokumentente, die zumindest Passagenweise über Mobilfunküberwachung, ins besondere sogenannten IMSI-Catchern und Stingrays abhandeln
* Zahlen, wie oft solche Technik zwischen dem 1.1.2018 und dem dem 1.7.2018 seitens der Polizei ein Deutschland eingesetzt wurde, aufgeschlüsselt nach verwendeter Überwachung und Typ der Einsätze, in deren Kontext der Einsat
z stattfand
* Die Verwendeten Gerätetypen so wie deren Anzahlen
* Ihren Montagetyp
* Die Daten wie vieler Personen dabei erfasst wurden

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Juli 2018
  • Frist
    3. August 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Mobilfunküberwachung [#31413]
Datum
2. Juli 2018 00:15
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Eine Übersicht über sämtliche Dokumentente, die zumindest Passagenweise über Mobilfunküberwachung, ins besondere sogenannten IMSI-Catchern und Stingrays abhandeln * Zahlen, wie oft solche Technik zwischen dem 1.1.2018 und dem dem 1.7.2018 seitens der Polizei ein Deutschland eingesetzt wurde, aufgeschlüsselt nach verwendeter Überwachung und Typ der Einsätze, in deren Kontext der Einsat z stattfand * Die Verwendeten Gerätetypen so wie deren Anzahlen * Ihren Montagetyp * Die Daten wie vieler Personen dabei erfasst wurden
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Duisburg
Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihre Anfrage vom 02.07.2018 bitte ich um Mitteilung Ihrer postalisc…
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
WG: Einsatz von Mobilfunküberwachung [#31413]
Datum
6. August 2018 13:33
Status
Warte auf Antwort
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17,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezug auf Ihre Anfrage vom 02.07.2018 bitte ich um Mitteilung Ihrer postalischen Anschrift zwecks Zustellung eines Schriftstücks. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Eine postalische Zustellung ist für mich leider nicht möglich, ich bäte daher um d…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Einsatz von Mobilfunküberwachung [#31413]
Datum
20. August 2018 00:43
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Eine postalische Zustellung ist für mich leider nicht möglich, ich bäte daher um die Zustellung per E-Mail Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31413 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Duisburg
Anfrage Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
Anfrage
Datum
19. September 2018 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen