Einsatz von "Polizeipanzer" vor Strauß' Wohnung in den 70iger Jahren

Dokumente und Kommunikation zum Einsatz von "Polizeipanzer" vor Franz Josef Strauß' Bonner Wohnung in den 70iger Jahren

Dazu kann gehören: Einsatzpapiere, interne sowie externe Kommunikation, Mitschriften, Notizen, Weisungen.

Vgl. SPIEGEL 1978: "Terrorismus: Die Atempause geht zu Ende", abzurufen unter https://www.spiegel.de/politik/terrorismus-die-atempause-geht-zu-ende-a-bf5153e3-0002-0001-0000-000040616064

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  • Datum
    14. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
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Lennart Mühlenmeier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente und Kommunikation zum Einsa…
An Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Einsatz von "Polizeipanzer" vor Strauß' Wohnung in den 70iger Jahren [#278847]
Datum
14. Mai 2023 11:02
An
Bundespolizeidirektion Bundesbereitschaftspolizei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente und Kommunikation zum Einsatz von "Polizeipanzer" vor Franz Josef Strauß' Bonner Wohnung in den 70iger Jahren Dazu kann gehören: Einsatzpapiere, interne sowie externe Kommunikation, Mitschriften, Notizen, Weisungen. Vgl. SPIEGEL 1978: "Terrorismus: Die Atempause geht zu Ende", abzurufen unter https://www.spiegel.de/politik/terrorismus-die-atempause-geht-zu-ende-a-bf5153e3-0002-0001-0000-000040616064
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 278847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278847/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

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