Einsatz von Postleitzahlendaten

Das BKG scheint (allein und stellvertretend für den ganzen Bund und/oder Länder) Postleitzahlendaten der Deutsche Post Direkt GmbH zu nutzen und diese Daten in andere Datensätze einzupflegen. Ich möchte gerne wissen, in welchen BKG-Produkten und Dienstleistungen diese Daten genutzt werden und ob außer Postleitzahlendaten noch weitere Daten der Deutsche Post Direkt GmbH genutzt werden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2023
  • Frist
    11. März 2023
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Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das BKG scheint (allein und stellvert…
An Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Einsatz von Postleitzahlendaten [#269851]
Datum
9. Februar 2023 14:27
An
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das BKG scheint (allein und stellvertretend für den ganzen Bund und/oder Länder) Postleitzahlendaten der Deutsche Post Direkt GmbH zu nutzen und diese Daten in andere Datensätze einzupflegen. Ich möchte gerne wissen, in welchen BKG-Produkten und Dienstleistungen diese Daten genutzt werden und ob außer Postleitzahlendaten noch weitere Daten der Deutsche Post Direkt GmbH genutzt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 269851 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269851/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Mathias Schindler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Sehr geehrter Herr Schindler, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres unten genannten Antrags. Mit freundlichen …
Von
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Betreff
AW: Einsatz von Postleitzahlendaten [#269851]
Datum
10. Februar 2023 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schindler, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres unten genannten Antrags. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Sehr geehrter Herr Schindler, in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid bzgl. Ihres Antrags nach dem IFG. M…
Von
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Betreff
AW: Einsatz von Postleitzahlendaten [#269851]
Datum
3. März 2023 11:37
Status
geschwärzt
1,3 MB
Sehr geehrter Herr Schindler, in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid bzgl. Ihres Antrags nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen