Einsatz von Scankopierern der Marke Xerox - "WorkCentre"-, "WorkCentre Bookmark"-, "WorkCentre Pro"- und "ColorQube"-Reihe

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. bitte beanworten Sie mir Folgendes:

1. Werden in Ihrer Dienststelle oder anderen Dienststellen Ihrer Behörde Scankopierer (Multifunktionsgeräte) der Marke Xerox, genauer der "WorkCentre"- [232, 238, 245, 255, 265, 275, 5030, 5050, 51xx, 56xx, 57xx, 58xx, 6400, 7220, 7225, 75xx, 76xx, 77xx, 78xx], "WorkCentre Bookmark"- [40, 55], "WorkCentre Pro"- [232, 238, 245, 255, 265, 275] und "ColorQube"-Reihe [8700, 8900, 92xx, 93xx], verwendet oder sind diese innerhalb der letzten acht Jahre verwendet worden?
1.1. Falls ja: Wie hoch ist bzw. wie hoch schätzen Sie die Anzahl der verwendeten Geräte innnerhalb des genannten Zeitraums?

2. Verwalten Sie Dokumente (teilweise) ausschließlich digital; d.h. werden die Originale eingescannt und anschließend vernichtet?
2.1. Verwalten Sie Dokumente (teilweise) zusätzlich digital?
2.1.1. Falls ja: Wozu werden diese Dokumente verwendet?

3. Können Sie (ungefähre) Angaben machen, wieviele Nutzer pro Multifunktionsgerät dieses (durchschnittlich) benutzen?

Ich verweise bezüglich meines Antrags auf http://www.dkriesel.com/blog/2013/0802_xerox-workcentres_are_switching_written_numbers_when_scanning .

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Insbesondere bitte ich deshalb um vorherige Mitteilung, um ggf. Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung nach § 2 IFGGebV zu beantragen.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen,

Ergebnis der Anfrage

Im Bundesministerium der Finanzen (BMF) werden seit 2010 zwei der benannten Geräte als Etagendrucker eingesetzt, sie können von allen Beschäftigten genutzt werden.
Im BMF wird grundsätzlich mit Papierakten gearbeitet. Digitale Kopien dienen lediglich der Effizienzsteigerung in der Sachbearbeitung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2015
  • Frist
    6. Februar 2015
  • 3 Follower:innen
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. bitte beanwor…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Einsatz von Scankopierern der Marke Xerox - "WorkCentre"-, "WorkCentre Bookmark"-, "WorkCentre Pro"- und "ColorQube"-Reihe [#8302]
Datum
4. Januar 2015 12:35
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu bzw. bitte beanworten Sie mir Folgendes: 1. Werden in Ihrer Dienststelle oder anderen Dienststellen Ihrer Behörde Scankopierer (Multifunktionsgeräte) der Marke Xerox, genauer der "WorkCentre"- [232, 238, 245, 255, 265, 275, 5030, 5050, 51xx, 56xx, 57xx, 58xx, 6400, 7220, 7225, 75xx, 76xx, 77xx, 78xx], "WorkCentre Bookmark"- [40, 55], "WorkCentre Pro"- [232, 238, 245, 255, 265, 275] und "ColorQube"-Reihe [8700, 8900, 92xx, 93xx], verwendet oder sind diese innerhalb der letzten acht Jahre verwendet worden? 1.1. Falls ja: Wie hoch ist bzw. wie hoch schätzen Sie die Anzahl der verwendeten Geräte innnerhalb des genannten Zeitraums? 2. Verwalten Sie Dokumente (teilweise) ausschließlich digital; d.h. werden die Originale eingescannt und anschließend vernichtet? 2.1. Verwalten Sie Dokumente (teilweise) zusätzlich digital? 2.1.1. Falls ja: Wozu werden diese Dokumente verwendet? 3. Können Sie (ungefähre) Angaben machen, wieviele Nutzer pro Multifunktionsgerät dieses (durchschnittlich) benutzen? Ich verweise bezüglich meines Antrags auf http://www.dkriesel.com/blog/2013/0802_xerox-workcentres_are_switching_written_numbers_when_scanning . Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Insbesondere bitte ich deshalb um vorherige Mitteilung, um ggf. Gebührenbefreiung bzw. -ermäßigung nach § 2 IFGGebV zu beantragen. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Julian Pascal Beier <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 4. Januar 2015 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 4. Januar 2015
Datum
6. Februar 2015 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.