Einsatz von unbeleintem Hund Bahnhofstr

Anfrage an: Polizei Bremen

Auf welchen Gesetzesgrundlangen erfolgte der Einsatz im Bereich Bahnhofstr. / Philosophenweg mit einem nicht angeleinten, laut bellenden Hund am Montag, den 2. Dezember 2019, um 20:30 Uhr?
Wurde der o.g. Bereich abge-/durchsucht?
Um was für einen Hund handelte es sich bei diesem Einlass (Hundeart, Spezialausbildung) und
besteht für diesen Anlein- und/oder Maulkorbpflicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
Steinerner Wald
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Polizei Bremen Details
Von
Steinerner Wald
Betreff
Einsatz von unbeleintem Hund Bahnhofstr [#171510]
Datum
4. Dezember 2019 18:33
An
Polizei Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welchen Gesetzesgrundlangen erfolgte der Einsatz im Bereich Bahnhofstr. / Philosophenweg mit einem nicht angeleinten, laut bellenden Hund am Montag, den 2. Dezember 2019, um 20:30 Uhr? Wurde der o.g. Bereich abge-/durchsucht? Um was für einen Hund handelte es sich bei diesem Einlass (Hundeart, Spezialausbildung) und besteht für diesen Anlein- und/oder Maulkorbpflicht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Steinerner Wald Anfragenr: 171510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171510
Mit freundlichen Grüßen Steinerner Wald
Polizei Bremen
Sehr geehrter Anfragender, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer nachstehenden Anfrage. Zur Beantwortung benö…
Von
Polizei Bremen
Betreff
AW: Einsatz von unbeleintem Hund Bahnhofstr [#171510]
Datum
6. Dezember 2019 16:36
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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70,3 KB
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1,7 KB


Sehr geehrter Anfragender, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer nachstehenden Anfrage. Zur Beantwortung benötigen wir eine hausinterne Stellungnahme, welche wir bereits angefordert haben. Wir bitten Sie um etwas Geduld, wir kommen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichem Gruß

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Polizei Bremen
Sehr geehrter Fragesteller, der Diensthund wurde am 02.12.2019 im Zusammenhang mit einer polizeilichen Maßnahme z…
Von
Polizei Bremen
Betreff
Einsatz von unbeleintem Hund Bahnhofstr [#171510]
Datum
23. Dezember 2019 15:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
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70,3 KB
image003.jpg
1,7 KB


Sehr geehrter Fragesteller, der Diensthund wurde am 02.12.2019 im Zusammenhang mit einer polizeilichen Maßnahme zur Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt. Bei dem Hund handelte es sich um einen Schäferhund. Dieser war als ausgebildeter Rauschgiftspürhund zur Suche nach Betäubungsmitteln eingesetzt. Da es sich bei dem Hund nach § 1 Gesetz über das Halten von Hunden nicht um einen gefährlichen Hund handelt, entfällt auch die Pflicht nach § 2 zum Tragen eines Maulkorbs. Von der Anleinpflicht sind Diensthunde von Behörden im Rahmen ihres bestimmungsmäßigen Einsatzes gem. § 6 (1) Gesetz über das Halten von Hunden und § 6 (5) Ortsgesetz über die öffentliche Ordnung befreit. Uwe Schwenke Zentrale Polizeidirektion -Justiziariat- Datenschutz / Schadenersatz __________________________________ [image001 (3)]Polizei Bremen Lilienthaler Heerstraße 259, 28357 Bremen Tel.: 0421 362-12199, Fax: 0421 362-16439 Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> www.polizei.bremen.de<http://www.polizei.bremen.de/>