Guten Tag,
<< Antragsteller:in >>
sie behaupten in Ihrem Antwortschreiben, dass ich eine Rechtsauskunft von der Polizei Berlin erbitte, (Rechtsauskunft laut Duden: Auskunft in Rechtsangelegenheiten).
Dies ist jedoch nicht der Fall. Grundlage meiner Fragestellung ist das vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages im Jahre 2011 veröffentlichte Arbeit:
Rechtliche Fragen zum Einsatz von Wasserwerfern bei Demonstrationen
Verfasser/in: geschwärzt
Aktenzeichen: WD 3 – 3000 - 256/11
Abschluss der Arbeit: 30.08.2011
Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung
Telefon: geschwärzt
Auszug aus der oben genannten Ausarbeitung für Berlin:
Der Berliner Polizei stehen derzeit fünf Wasserwerfer des Typs 9000 zur Verfügung. Gesetzliche Grundlage für den Einsatz dieser Wasserwerfer ist das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwangs bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes Berlin (UZwG-Bln)16. Nach Angaben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin hat der Einsatz der Wasserwerfer unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen. Durch intensive Ausbildung bzw. regelmäßiges Training an dem Gerät werde die Handhabungssicherheit der Wasserwerferbesatzungen vertieft. Um einen unverhältnismäßigen Zwangsmittelgebrauch zu verhindern, hätten sowohl der Wasserwerfer-Truppführer als auch die beiden Werfer die sofortige Möglichkeit, die Wasserabgabe zu unterbrechen. Nach Auskunft der Senatsverwaltung gilt grundsätzlich, dass bei einem möglichen Wasserwerfereinsatz mit maximalem Was-serdruck eine Mindestentfernung von 15 Metern zum polizeilichen Gegenüber eingehalten werden muss. Sollte diese Entfernung nicht eingehalten werden können, ist der Wasserdruck zu reduzieren. Als Reizgas darf dem Wasser im Einzelfall CN beigemischt werden. (Rest ist geschwärzt).
Diese Ausarbeitung ist ca. 12 Jahre alt und sicher nicht mehr auf den aktuellen Stand, und außerdem nur sehr allgemein gehalten.
Ich werde meine Fragestellung daher hier konkretisieren:
Bitte um Zusendung der zum Thema Einsatz von Wasserwerfern zugehörigen Polizeidienstvorschriften oder sonstige Unterlagen, Dokumente usw. (z.B. Ausarbeitungen zu speziellen Fragestellungen wie: Was ist Verhältnismäßig für die Anwendung, Ausbildung der Beamten, Einsatz von Reizstoffen, usw.), aus denen hervorgeht,
1. welche Einsatzgründe mit welchen Zielen es für einen Wasserwerfer gibt,
2. auf welcher hierarchischen Ebene entschieden wird, ob Wasserwerfer eingesetzt werden,
3. mit welchen Prozess geprüft wird, ob es nicht mildere Mittel gibt und welche milderen Mittel es geben könnte,
4. wie lange Wasserwerfer eingesetzt werden und welche Voraussetzungen für einen Abbruch notwendig sind (Ziel (welches Ziel soll erreicht werden) kann nicht erreicht werden)
5. welche Voraussetzungen vorliegen müssen, dass Reizgas eingesetzt werden soll
6. welche Ausbildung und Trainings die Besatzung durchlaufen haben muss
7. weitere Aspekte für den Einsatz für Wasserwerfer usw.
8. zu welchen Zwecken werden Wasserwerfer eingesetzt (Demonstrationen, Fußballspiele u.a.)
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Anfragenr: 277377
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