Einsatz von Windows 11 in der Bundesverwaltung

Welche Erkenntnis liegen bei Ihnen bezüglich der Nutzung von Windows 11 in der Bundesverwaltung vor? Gibt es konkrete Projekte, die die Einführung von Windows 11 in der Bundesverwaltung zum Ziel haben? Stellen Sie mir bitte die Betrachtung der IT-Sicherheits- sowie Datenschutzgesichtspunkte zur Verfügung. Bitte anhand von Sicherheitskonzepten gem. BSI-Richtlinien und in Form von Datenschutzfolgenabschätzungen gem. Art. 35 DSGVO, woraus sich die Risiken der Verarbeitung sowie die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Minimierung der Risiken ergeben .

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Erkenntnis liegen bei Ihnen be…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz von Windows 11 in der Bundesverwaltung [#294267]
Datum
5. Dezember 2023 22:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Erkenntnis liegen bei Ihnen bezüglich der Nutzung von Windows 11 in der Bundesverwaltung vor? Gibt es konkrete Projekte, die die Einführung von Windows 11 in der Bundesverwaltung zum Ziel haben? Stellen Sie mir bitte die Betrachtung der IT-Sicherheits- sowie Datenschutzgesichtspunkte zur Verfügung. Bitte anhand von Sicherheitskonzepten gem. BSI-Richtlinien und in Form von Datenschutzfolgenabschätzungen gem. Art. 35 DSGVO, woraus sich die Risiken der Verarbeitung sowie die ergriffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Minimierung der Risiken ergeben .
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294267 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294267/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antrag…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
231206, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Einsatz von Windows 11 in der Bundesverwaltung
Datum
13. Dezember 2023 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 05.12.2023 an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Ihr Schreiben, mit dem Sie zum Thema Einsatz von Windows 11 in der Bundesverwaltung um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, wurde eingehend in unserem Haus geprüft. Der Sache nach handelt es sich nicht um einen formellen Antrag nach dem IFG, sondern um ein allgemeines Auskunftsverlangen. Daher wurde die Bürgerkommunikation gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeine Hinweise zu übermitteln: Die im BMI verantwortete Dienstekonsolidierung umfasst u.a. die Maßnahme Bundesclient zur Einführung eines standardisierten Arbeitsplatzes bei den konsolidierungsrelevanten Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung. Beim Bundesclient kommt als Betriebssystem Windows 10 zum Einsatz. Ein Wechsel auf Windows 11 ist derzeit nicht geplant. Mit freundlichen Grüßen