Einsatz Wasserwerfer Silvesternacht

Anfrage an: Polizei Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,

noch immer sind die schrecklichen Bilder aus der Silvesternacht präsent.
Vielen Dank deshalb an alle in Berlin eingesetzten Beamten.
Ich hoffe den verletzten Beamten geht es gut und es bleiben keine bleibenden Schäden.
Nun zu meiner Frage:
Wie viele Wasserwerfer der Polizei wurden in dieser Nacht eingesetzt, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen?
Um es zu konkretisieren:
Es geht hierbei nicht um die Frage wie viele Wasserwerfer theoretisch bereitstanden, sondern darum wie viele tatsächlich zum Einsatz kamen wie bei den Corona-Demonstrationen am 18.11.2020 aufgrund von Ordnungswidrigkeiten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr g…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz Wasserwerfer Silvesternacht [#267375]
Datum
9. Januar 2023 16:31
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, noch immer sind die schrecklichen Bilder aus der Silvesternacht präsent. Vielen Dank deshalb an alle in Berlin eingesetzten Beamten. Ich hoffe den verletzten Beamten geht es gut und es bleiben keine bleibenden Schäden. Nun zu meiner Frage: Wie viele Wasserwerfer der Polizei wurden in dieser Nacht eingesetzt, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen? Um es zu konkretisieren: Es geht hierbei nicht um die Frage wie viele Wasserwerfer theoretisch bereitstanden, sondern darum wie viele tatsächlich zum Einsatz kamen wie bei den Corona-Demonstrationen am 18.11.2020 aufgrund von Ordnungswidrigkeiten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267375/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> da Ihre Nachricht eine Bürgeranfrage darstellt, habe ich Ihre Anfrage an…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Einsatz Wasserwerfer Silvesternacht [#267375]
Datum
11. Januar 2023 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> da Ihre Nachricht eine Bürgeranfrage darstellt, habe ich Ihre Anfrage an den Bereich Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin weitergeleitet. Sie erhalten von dort unaufgefordert eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, welche zuständigkeitshalber an die Zentrale…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Einsatz Wasserwerfer Silvesternacht [#267375]
Datum
20. Januar 2023 12:12
Status
image001.jpg
2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage, welche zuständigkeitshalber an die Zentrale Öffentlichkeitsarbeit der Polizei Berlin weitergeleitet wurde. Für den Einsatz von Wasserwerfern als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt (§2 Absatz 3 UZwG) sind rechtliche Voraussetzungen und insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. D. h., das Mittel/die Maßnahme muss geeignet, erforderlich und angemessen sein. Dies berücksichtigend wurden in der Silvesternacht durch die Polizei Berlin zwei Wasserwerfer in Friedrichshain/Kreuzberg und Neukölln zur Brandbekämpfung eingesetzt. Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und wünsche Ihnen alles Gute. Mit freundlichen Grüßen