Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren,
noch immer sind die schrecklichen Bilder aus der Silvesternacht präsent.
Vielen Dank deshalb an alle in Berlin eingesetzten Beamten.
Ich hoffe den verletzten Beamten geht es gut und es bleiben keine bleibenden Schäden.
Nun zu meiner Frage:
Wie viele Wasserwerfer der Polizei wurden in dieser Nacht eingesetzt, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen?
Um es zu konkretisieren:
Es geht hierbei nicht um die Frage wie viele Wasserwerfer theoretisch bereitstanden, sondern darum wie viele tatsächlich zum Einsatz kamen wie bei den Corona-Demonstrationen am 18.11.2020 aufgrund von Ordnungswidrigkeiten.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 267375
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