Einsatz Wasserwerfer Silvesternacht

Sehr geehrte Damen und Herren,

noch immer sind die schrecklichen Bilder aus der Silvesternacht präsent.
Deshalb meine Frage wie viele Wasserwerfer der Polizei wurden in dieser Nacht eingesetzt, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen?
Um es zu konkretisieren:
Es geht hierbei nicht um die Frage wie viele Wasserwerfer theoretisch bereitstanden, sondern darum wie viele tatsächlich zum Einsatz kamen so wie bei den Corona-Demonstrationen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Januar 2023
  • Frist
    11. Februar 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr g…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz Wasserwerfer Silvesternacht [#267209]
Datum
7. Januar 2023 16:40
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, noch immer sind die schrecklichen Bilder aus der Silvesternacht präsent. Deshalb meine Frage wie viele Wasserwerfer der Polizei wurden in dieser Nacht eingesetzt, um die öffentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen? Um es zu konkretisieren: Es geht hierbei nicht um die Frage wie viele Wasserwerfer theoretisch bereitstanden, sondern darum wie viele tatsächlich zum Einsatz kamen so wie bei den Corona-Demonstrationen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267209/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Januar 2023 16:40
Status
Warte auf Antwort

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Senatsverwaltung für Inneres und Sport
230109 Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 07.01.2023 Sehr << Antragsteller:in &g…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
230109 Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 07.01.2023
Datum
9. Januar 2023 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
320,5 KB
image001.png
10,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Aktenauskunft ist in der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport eingegangen und wurde geprüft. Das Ergebnis bitte ich dem beiliegend Anschreiben zu entnehmen. Mit freundlichen Grüßen