Einsatz "WebEx"

Wird bei der Bundespolizei das berüchtigte "Cisco WebEx" eingesetzt? Wenn ja, senden Sie mir bitte zu, welche Einschränkungen in Bezug auf vertrauliche Informationen bei der Kommunikation darum herrschen.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. März 2024
  • Frist
    6. April 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wird bei der Bundespolizei das berüch…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatz "WebEx" [#301716]
Datum
2. März 2024 16:35
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wird bei der Bundespolizei das berüchtigte "Cisco WebEx" eingesetzt? Wenn ja, senden Sie mir bitte zu, welche Einschränkungen in Bezug auf vertrauliche Informationen bei der Kommunikation darum herrschen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301716 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301716/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeipräsidium
P-100011_P-Ref_71_00003#0119 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anf…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Einsatz "WebEx" [#301716]
Datum
4. März 2024 12:23
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

P-100011_P-Ref_71_00003#0119 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Ihr Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Um Ihnen einen Bescheid zukommen zu lassen, bitte ich um Übersendung einer Klarnamen-E-Mail-Adresse oder vollständigen Anschrift. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen