Einsatzbefehl zu Grenzkontrollen von 2015

Den Einsatzbefehl des Bundespolizeipräsidiums vom 13. September 2015, der die Umsetzung der temporär eingeführten Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen regelte (vgl. BT-Drucksache 18/7311)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juli 2018
  • Frist
    28. August 2018
  • Ein:e Follower:in
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Einsatzbefeh…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Einsatzbefehl zu Grenzkontrollen von 2015 [#32345]
Datum
26. Juli 2018 14:05
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Einsatzbefehl des Bundespolizeipräsidiums vom 13. September 2015, der die Umsetzung der temporär eingeführten Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen regelte (vgl. BT-Drucksache 18/7311)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag vom 26.07.2018 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 18-17 Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag vom 26.07.2018
Datum
26. Juli 2018 15:04
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 18-17 Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 26.07.2018 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeipräsidium
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott mit Mail vom 26. Juli 2018 stellten Sie u.a. unter Hinwei…
Von
Bundespolizeipräsidium
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
13. August 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott mit Mail vom 26. Juli 2018 stellten Sie u.a. unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) folgenden Antrag: "Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Einsatzbefehl des Bundespolizeipräsidiums vom 13. September 2015, der die Umsetzung der temporär eingeführten Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen regelte (vgl. BT-Drucksache 18fl311 ). Der Antrag wird zurückgewiesen. Begründung: Grundsätzlich hat jedermann im Rahmen des IFG Zugang zu Informationen des Bundes, soweit nicht Ausschlussgründe der§§ 3 ff IFG greifen. Nach § 3 Nr. 4 IFG besteht kein Anspruch auf lnformationszugang, wenn die Informationen einer durch Rechtsvorschrift oder durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelten Geheimhaltungs- oder Vertraulichkeitspflicht unterliegen. Der Einsatzbefehl des Bundespolizeipräsidiums vom 13. September 2015 regelt die Umsetzung der temporär wiedereingeführten Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen und wurde als Verschlusssache - Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) eingestuft. Die Einstufung dieses Dokuments als "VS_NfD" erfolgte, weil die Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein könnte. Das Dokument enthält u.a. Ausführungen zu taktischen Schwerpunkten und Verfahrensweisen für die wiedereingeführten Grenzkontrollen; Ausführungen zum Kräfteeinsatz und Hinweise zur Kommunikation. Die polizeiliche Verfahrensweise würde vorhersehbar. Im Ergebnis wäre auch die Eigensicherung betroffen. Die Einstufung wird aktuell bestätigt. Der Einsatzbefehl wurde zwischenzeitlich fortgeschrieben, behält jedoch in der Fassung vom 13. September 2015 grundsätzlich weiterhin seine Gültigkeit. Die Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei aus den Jahren 2015 bis 2017 sind auch weiterhin für derzeitige Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Landgrenze von Bedeutung. Auch die Prüfung einer Teilherausgabe durch etwaige Teilschwärzungen führt zur Bestätigung des Ausschlussgrundes. ln der strukturierten Zusammenstellung enthält der Einsatzbefehl einen Mehrwert im Vergleich zu Einzelerkenntnissen. Auch dieser Mehrwert ist schützenswert (vgl. BayVGH, Urteil vom 22. Oktober 2015, 5 BV 14. 1805). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: Der Widerspruch kann beim Bundespolizeipräsidium, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-gesetz erhoben werden. Die de-mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen