Einsatzbericht Karl-Marx-Allee 136-140, 3. Juni 2020

Anfrage an: Polizei Berlin

den Einsatzbericht des Polizeieinsatzes auf der Karl-Marx-Allee 136-140 (Ecke Karl-Marx-Allee/Warschauer Straße) vom 3. Juni 2020, ca. 19:30 Uhr.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzbericht Karl-Marx-Allee 136-140, 3. Juni 2020 [#188424]
Datum
8. Juni 2020 12:13
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Einsatzbericht des Polizeieinsatzes auf der Karl-Marx-Allee 136-140 (Ecke Karl-Marx-Allee/Warschauer Straße) vom 3. Juni 2020, ca. 19:30 Uhr.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188424 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188424 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in mit o.g. E-Mail stellen Sie einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgese…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Datenanfrage Einsatzbericht Karl-Marx-Allee 136-140, 3. Juni 2020 [#188424] Ihre E-Mail vom 8. Juni 2020 über www.fragdenstaat.de
Datum
6. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit o.g. E-Mail stellen Sie einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und bitten um Übersendung des Einsatzberichtes hinsichtlich eines Polizeieinsatzes auf der Karl-Marx-Allee 136-140 (Ecke Karl-Marx-Allee/Warschauer Straße) vom 3. Juni 2020, ca. 19:30 Uhr. Ihr Antrag wurde zur Bearbeitung an mich weitergeleitet. Auf Ihren Antrag ergeht folgender Bescheid: Ihren Antrag lehne ich ab. Begründung: Unter Bezugnahme der vorliegenden Angaben ist ein entsprechender Einsatz nicht bekannt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift beim Polizeipräsidenten in Berlin, Justiziariat, Keibelstraße 36, 10178 Berlin, zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen