Einsatzbericht Wohnungsdurchsuchung Falckensteinstr. 15 am 21. Juli 2020

Anfrage an: Polizei Berlin

den Einsatzbericht des Polizeieinsatzes mit Wohnungsdurchsuchung in der << Adresse entfernt >> vom 21. Juli 2020, ca. 20-21 Uhr.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzbericht Wohnungsdurchsuchung [geschwärzt] am 21. Juli 2020 [#193674]
Datum
28. Juli 2020 14:59
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Einsatzbericht des Polizeieinsatzes mit Wohnungsdurchsuchung in der [geschwärzt] vom 21. Juli 2020, ca. 20-21 Uhr. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 193674 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Polizei Berlin
Kein Nachrichtentext
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
955,2 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Ber…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsatzbericht Wohnungsdurchsuchung << Adresse entfernt >> am 21. Juli 2020“ [#193674] [#193674]
Datum
5. September 2020 11:30
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193674/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil zum angegebenen Zeitpunkt zweifellos ein Einsatz stattgefunden hat. Eine Reihe von Bewohner_innen im Haus können Anwesenheit die Polizeibeamten und die laute Öffnung der Wohnungstür bezeugen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193674.pdf - 2020-08-12_1-2020-09-05-110413.pdf Anfragenr: 193674 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193674/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 5. September 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. g. E-Mail teile ich Ihnen mit, dass wi…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 5. September 2020
Datum
8. September 2020 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. g. E-Mail teile ich Ihnen mit, dass wir hier leider nicht vermitteln können. Denn wir haben weder die rechtliche Befugnis noch die tatsächliche Möglichkeit, die angefragte Behörde nach den gewünschten, aber - wie die Behörde vorträgt - nicht vorhandenen Informationen zu durchsuchen. Notfalls müssten Sie bitte den Rechtsweg beschreiten (zunächst Widerspruch, dann ggf. Klage erheben). Mit freundlichen Grüßen