Einsätze der Bundeswehr wg. Überlastung der Intensivstationen

In diversen Medien wird berichtet, dass die Bundeswehr im Einsatz ist, wenn eine lokale Überlastung auf Intensivstationen eintritt, um diese zu entschärfen.

In diesem Bericht[1] wird mitgeteilt, dass die Bundeswehr über einen Airbus verfügt, auf dem bis zu sechs Patienten wie auf einer Intensivstation versorgt und zu einem anderen Krankenhaus transportiert werden können.

In diesem Bericht[2] wird mitgeteilt, dass die Bundeswehr auch Patienten aus dem Ausland, hier zwölf Menschen aus Rumänien (sowie sechs weitere von der rumänischen Luftwaffe selbst) nach Deutschland eingeflogen hat, um sie in deutschen Krankenhäusern zu versorgen.

Meine Fragen lauten:

1) Wie oft war die Bundeswehr in den Jahren 2020–2022 (Januar) im Einsatz, um innerhalb Deutschlands COVID-19-Patienten aus überlasteten Intensivstationen in weniger überlastete zu fliegen? Wie viele Patienten waren von einer solchen Art der Verlegung durch die Bundeswehr betroffen?

2) Wie oft war die Bundeswehr in den Jahren 2020–2022 (Januar) im Einsatz, um COVID-19-Patienten aus dem Ausland nach Deutschland zu fliegen? Wie viele Patienten waren von einer solchen Art der Verlegung durch die Bundeswehr betroffen?

3) Gibt es Vergleichszahlen aus den Jahren 2010–2019 zu anderen Wellen und zu anderen Krankheiten?

4) Wie viele solcher Einsätze/Patienten kann die Bundeswehr zum gleichen Zeitpunkt bewältigen?

[1] https://www.br.de/nachrichten/bayern/volle-kliniken-wegen-corona-wenn-die-bundeswehr-helfen-muss,SqJzH1U

[2] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/128672/Deutschland-nimmt-COVID-19-Patienten-aus-Rumaenien-auf

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Februar 2022
  • Frist
    22. März 2022
  • 2 Follower:innen
Thomas Kubo
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In diversen Medie…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Thomas Kubo
Betreff
Einsätze der Bundeswehr wg. Überlastung der Intensivstationen [#241284]
Datum
18. Februar 2022 16:24
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In diversen Medien wird berichtet, dass die Bundeswehr im Einsatz ist, wenn eine lokale Überlastung auf Intensivstationen eintritt, um diese zu entschärfen. In diesem Bericht[1] wird mitgeteilt, dass die Bundeswehr über einen Airbus verfügt, auf dem bis zu sechs Patienten wie auf einer Intensivstation versorgt und zu einem anderen Krankenhaus transportiert werden können. In diesem Bericht[2] wird mitgeteilt, dass die Bundeswehr auch Patienten aus dem Ausland, hier zwölf Menschen aus Rumänien (sowie sechs weitere von der rumänischen Luftwaffe selbst) nach Deutschland eingeflogen hat, um sie in deutschen Krankenhäusern zu versorgen. Meine Fragen lauten: 1) Wie oft war die Bundeswehr in den Jahren 2020–2022 (Januar) im Einsatz, um innerhalb Deutschlands COVID-19-Patienten aus überlasteten Intensivstationen in weniger überlastete zu fliegen? Wie viele Patienten waren von einer solchen Art der Verlegung durch die Bundeswehr betroffen? 2) Wie oft war die Bundeswehr in den Jahren 2020–2022 (Januar) im Einsatz, um COVID-19-Patienten aus dem Ausland nach Deutschland zu fliegen? Wie viele Patienten waren von einer solchen Art der Verlegung durch die Bundeswehr betroffen? 3) Gibt es Vergleichszahlen aus den Jahren 2010–2019 zu anderen Wellen und zu anderen Krankheiten? 4) Wie viele solcher Einsätze/Patienten kann die Bundeswehr zum gleichen Zeitpunkt bewältigen? [1] https://www.br.de/nachrichten/bayern/volle-kliniken-wegen-corona-wenn-die-bundeswehr-helfen-muss,SqJzH1U [2] https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/128672/Deutschland-nimmt-COVID-19-Patienten-aus-Rumaenien-auf
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241284/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Thomas Kubo << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Thomas Kubo
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V84 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. Feb…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Einsätze der Bundeswehr wg. Überlastung der Intensivstationen [#241284]
Datum
23. Februar 2022 14:40
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/A5/V84 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 18. Februar 2022 (s.u.) Sehr geehrter Herr Kubo, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 18. Februar 2022 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V84 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Die Fragen 1 und 2 wurden vollumfänglich beantwortet. Zur Frage 3 hatte das Ministerium keine Zahlen; die Frage 4 …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
21. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,2 MB
Die Fragen 1 und 2 wurden vollumfänglich beantwortet. Zur Frage 3 hatte das Ministerium keine Zahlen; die Frage 4 hat das Ministerium mit Verweis auf nationale Sicherheitsinteressen nicht beantwortet, was aus Sicht des Antragsstellers plausibel war.