Antrag nach dem LTranspG, VIG
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Guten Tag,
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bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 10.03.23 kam es im Stadtgebiet Ludwigshafen zu einem mehrstündigen Stromausfall.
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Dazu heißt es unter
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https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ticker_artikel,-nach-l%C3%A4ngerem-stromausfall-energie-in-allen-stadtteilen-wieder-da-details-zur-ursache-_arid,5478732.html<< Antragsteller:in >>
am 11.03.23:
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Stromausfall: 1000 Notrufe, steckengebliebene Aufzüge – Details zur Ursache
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[...]
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Auch Straßenbahnen in der zweitgrößten Stadt in Rheinland-Pfalz waren von dem Ausfall betroffen, wie ein Sprecher der Polizei am Freitagabend mitteilte.
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Laut dem Rhein-Neckar-Verkehr kam es im gesamten rnv-Verkehrsgebiet Ludwigshafen zu massiven Fahrtausfällen.
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[...]
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Der kommunale Vollzugsdienst in Ludwigshafen nutzt das Digitalfunknetz der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH für seine Einsatzkommunikation.
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Dieses war vermutlich auch vom mehrstündigen Stromausfall betroffen.
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Meine Fragen:
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1) In welchem Umfang war die Einsatzkommunikation des kommunalen Vollzugsdiensts beim Stromausfall am 10.03.23 eingeschränkt ?
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2) Auf welche Rückfallebene konnte hier für die Einsatzkommunikation zurückgegriffen werden ?
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Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
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Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
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Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
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Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
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Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
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Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 274670
Antwort an:
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