Einsatzmöglichkeiten für Polizeihunde

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In den Medien werden immer wieder Fälle genannt in denen Polizeihunde zum Einsatz kommen.

Mich interessiert zum Einen wie vielseitig die Einsatzmöglichkeiten tatsächlich sind. Am bekanntesten sind sicher Vermistensuche, Drogen- und Waffenspürhunde usw.
Aber aus ungesicherten Quellen wird auch berichtet, das Hunde ausgebildet werden zum Aufspüren von Geld, Betrugsakten und neuerdings auch Coronaviren.

Im Weiteren interessiert mich die gesetzliche Grundlage und die entsprechende Weisungslage, die Einsatzkräfte berechtigt Polizeihunde z.B. bei Haus- und Fahrzeugdurchsuchungen. Muss hier immer ein richterlicher Beschluss für die Hundeführer vorliegen und welche Auswirkungen gibt es bei Tierhaarallergien?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Die Polizei-Führungsakademie wurde möglicherweise umbenannt und ist nicht erreichbar.

Die neue Anfrage geht diesmal an:
Deutsche Hochschule der Polizei (Münster)

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Polizei-Führungsakademie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsatzmöglichkeiten für Polizeihunde [#192621]
Datum
14. Juli 2020 08:00
An
Polizei-Führungsakademie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den Medien werden immer wieder Fälle genannt in denen Polizeihunde zum Einsatz kommen. Mich interessiert zum Einen wie vielseitig die Einsatzmöglichkeiten tatsächlich sind. Am bekanntesten sind sicher Vermistensuche, Drogen- und Waffenspürhunde usw. Aber aus ungesicherten Quellen wird auch berichtet, das Hunde ausgebildet werden zum Aufspüren von Geld, Betrugsakten und neuerdings auch Coronaviren. Im Weiteren interessiert mich die gesetzliche Grundlage und die entsprechende Weisungslage, die Einsatzkräfte berechtigt Polizeihunde z.B. bei Haus- und Fahrzeugdurchsuchungen. Muss hier immer ein richterlicher Beschluss für die Hundeführer vorliegen und welche Auswirkungen gibt es bei Tierhaarallergien? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192621/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatzmöglichkeiten für Polizeihunde“ vom 14.07…
An Polizei-Führungsakademie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einsatzmöglichkeiten für Polizeihunde [#192621]
Datum
18. August 2020 16:38
An
Polizei-Führungsakademie
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Einsatzmöglichkeiten für Polizeihunde“ vom 14.07.2020 (#192621) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192621/