Einsatzprotokolle von Übergriff der Berliner Kriminalpolizei auf Jugendwohngruppe

Anfrage an: Polizei Berlin

Sämtliche Einsatzprotokolle der Sicherungsgruppe der Berliner Kriminalpolizei vom 9. Mai 2018 bei einer Jugendwohngruppe des Paritätischen Verbands für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (vgl. https://www.paritaet-berlin.de/mitglieder/nachrichten/nachrichten-detailansicht/article/uebergriff-der-berliner-kriminalpolizei-auf-jugendwohngruppe-fuer-unbegleitete-minderjaehrige-gefluechtete.html)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Mai 2018
  • Frist
    26. Juni 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Einsatzprotokolle von Übergriff der Berliner Kriminalpolizei auf Jugendwohngruppe [#30037]
Datum
24. Mai 2018 10:24
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Einsatzprotokolle der Sicherungsgruppe der Berliner Kriminalpolizei vom 9. Mai 2018 bei einer Jugendwohngruppe des Paritätischen Verbands für unbegleitete minderjährige Geflüchtete (vgl. https://www.paritaet-berlin.de/mitglieder/nachrichten/nachrichten-detailansicht/article/uebergriff-der-berliner-kriminalpolizei-auf-jugendwohngruppe-fuer-unbegleitete-minderjaehrige-gefluechtete.html)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Polizei Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem IFG ist an mich weitergelei…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Einsatzprotokolle von Übergriff der Berliner Kriminalpolizei auf Jugendwohngruppe [#30037]
Datum
24. Mai 2018 14:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihr Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach dem IFG ist an mich weitergeleitet worden und wird von mir bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Berlin
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit o.g. Schreiben stelle…
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
28. Mai 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
574,7 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, mit o.g. Schreiben stellen Sie einen Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und bitten um Übersendung sämtlicher Einsatzprotokolle der Sicherungsgruppe der Berliner Kriminalpolizei vom 9. Mai 2018 bei einer Jugendwohngruppe des Paritätischen Verbands für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Auf Ihren Antrag ergeht der folgende Bescheid: Ihren Antrag lehne ich ab. Begründung: Aufgrund der aktuellen Strafermittlungen des LKA besteht gemäß § 9 Abs 1 IFG das Recht auf Akteneinsicht nicht. Denn danach besteht das Recht auf Akteneinsicht nicht, soweit und solange durch das vorzeitige Bekanntwerden des Akteninhalts der Erfolg eines Ermittlungsverfahrens wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit gefährdet werden kann. Über eine Akteneinsicht in Strafermittlungsakten entscheidet nach den Vorschriften der Strafprozessordnung die zuständige Staatsanwaltschaft Berlin. Diese Regelungen gehen als Spezialnormen dem IFG vor, das in§ 2 Abs. 1 Satz 2 IFG eine Bereichsausnahme für staatsanwaltschaftliche Akten vorsieht. [Rechtsbehelfsbelehrung]