Einsatzstellensicherungssystem (Erdrutsch 18.02.2023)

Informationen zum Einsatzstellensicherungssystem zum Monitoring gravitativer Massenbewegungen.

Es wird Bezug genommen auf folgendes Video: https://www.youtube.com/watch?v=SCFdmarJGco

Herzlichen Dank!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2023
  • Frist
    17. Juni 2023
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Kommunalverwaltung Siegen Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Einsatzstellensicherungssystem (Erdrutsch 18.02.2023) [#278794]
Datum
12. Mai 2023 23:34
An
Kommunalverwaltung Siegen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zum Einsatzstellensicherungssystem zum Monitoring gravitativer Massenbewegungen. Es wird Bezug genommen auf folgendes Video: https://www.youtube.com/watch?v=SCFdmarJGco Herzlichen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 278794 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278794/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer

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Kommunalverwaltung Siegen
Sehr geehrter Herr Kempfer, ich nehme Bezug auf Ihre o.g. Anfrage. Das Einsatzstellensicherungssystem wurde bei …
Von
Kommunalverwaltung Siegen
Betreff
AW: Einsatzstellensicherungssystem (Erdrutsch 18.02.2023) [#278794]
Datum
16. Mai 2023 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, ich nehme Bezug auf Ihre o.g. Anfrage. Das Einsatzstellensicherungssystem wurde bei dem in Rede stehenden Ereignis durch das THW eingesetzt (siehe Videobeitrag). Von dort hat man mir zu dem eingesetzten System folgende Informationen gegeben: >> Trupp Einsatzstellensicherung / Einsatzstellen-Sicherungssystem Ein Tachymeter für die Sicherheit Der Trupp Einsatzstellensicherung verfügt über spezielle Fähigkeiten im Bereich Vermessung und Einsatzstellensicherung. Darüber hinaus stellt er beratende Fähigkeiten im Bereich der Bewertung von Bauwerksschäden zur Verfügung. Mit dem Einsatzstellen-Sicherungssystem (ESS) werden Einsatzstellen überwacht und die Rettungskräfte frühzeitig vor weiteren Gefahren gewarnt. Das Einsatzstellen-Sicherungssystem ist in vielen Gefahrensituationen einsetzbar und sehr hilfreich. Nicht nur bei der Überwachung von einsturzgefährdeten Gebäuden und Trümmerstrukturen, sondern auch bei Deichen, Hanglagen und in Hochwassersituationen. Im Wesentlichen besteht das ESS aus Tachymeter, Stativ und einem Rechnersystem mit Datenübertragung über Funk oder Kabel. Das ESS erkennt frühzeitig kleinste Veränderungen durch Messung der Bewegungen. Diese sind häufig so minimal, dass das bloße Auge sie gar nicht wahrnehmen kann. Wenn Gebäudeteile einzustürzen drohen, werden die statischen Schwachstellen farblich gekennzeichnet und nummeriert. Die markierten Schwachstellen dienen über Spiegelprismen dem ESS als Messpunkte. Die einzelnen Messpunkte werden in den Computer eingegeben und gespeichert. So kann das ESS mithilfe eines Lasers die gefährdeten Bereiche permanent und automatisch überwachen. Das Einsatzstellen-Sicherungssystem misst dreidimensional und millimetergenau. Veränderungen beispielsweise in einer Wandstruktur erkennt es sofort. Sobald die Daten abweichen und außerhalb eines vorgegebenen Toleranzbereiches liegen, ertönt ein Alarmsignal. Dieses warnt die Rettungskräfte, so dass sie die Einsatzstelle verlassen können, um nicht selber verletzt oder verschüttet zu werden.<< Mit freundlichen Grüßen