Einschätzung Datenschutzbeauftragter zu Onlinewache der sächsichen Polizei

Die Onlinewache der sächsischen Polizei erhebt im erheblichen Maße Daten von Zeugen, Geschädigten etc., die nicht notwendig für die Bearbeitung einer Anzeige sind.
Die Angabe des Geburtslandes, des Familienstandes o.ä. ist zwingend in der Onlinewache einzugeben, obwohl hier offensichtlich kein Nutzen vorliegt.
Bitte senden Sie mir also die Evaluation des Datenschutzbeauftragten zu, der hoffentlich konsultiert wurde.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2023
  • Frist
    9. Mai 2023
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Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Gut…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschätzung Datenschutzbeauftragter zu Onlinewache der sächsichen Polizei [#275036]
Datum
6. April 2023 13:28
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Onlinewache der sächsischen Polizei erhebt im erheblichen Maße Daten von Zeugen, Geschädigten etc., die nicht notwendig für die Bearbeitung einer Anzeige sind. << Antragsteller:in >> Die Angabe des Geburtslandes, des Familienstandes o.ä. ist zwingend in der Onlinewache einzugeben, obwohl hier offensichtlich kein Nutzen vorliegt.<< Antragsteller:in >> Bitte senden Sie mir also die Evaluation des Datenschutzbeauftragten zu, der hoffentlich konsultiert wurde. Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 275036 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/275036/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail an das Sächsische Staatsministerium des Innern.…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Einschätzung Datenschutzbeauftragter zu Onlinewache der sächsichen Polizei [#275036]
Datum
17. April 2023 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail an das Sächsische Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihrer Anfrage zur Einschätzung des Datenschutzbeauftragten zur Onlinewache der sächsischen Polizei möchten wir Sie bitten sich an das hierfür zuständige Polizeiverwaltungsamt zu wenden. Mit freundlichen Grüßen