Einschätzung Datenschutzbeauftragter zu Onlinewache der sächsichen Polizei
Anfrage an:
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Die Onlinewache der sächsischen Polizei erhebt im erheblichen Maße Daten von Zeugen, Geschädigten etc., die nicht notwendig für die Bearbeitung einer Anzeige sind.
Die Angabe des Geburtslandes, des Familienstandes o.ä. ist zwingend in der Onlinewache einzugeben, obwohl hier offensichtlich kein Nutzen vorliegt.
Bitte senden Sie mir also die Evaluation des Datenschutzbeauftragten zu, der hoffentlich konsultiert wurde.
Anfrage eingeschlafen
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Datum6. April 2023
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9. Mai 2023
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