Einschätzung Haftbarkeit von Lehrkräften für Anschluss von Schülerendgeräten ans Stromnetz
die Information, ob eine Einschätzung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, inwiefern Lehrkräfte für Schäden (z.B. durch Brand) haften, wenn sie den Anschluss von Schülerendgeräten (z.B. Mobiltelefone, Laptops, Tablets zur Nutzung im Unterricht) an das Stromnetz der Schule
a) explizit gestatten,
b) dulden,
vorliegt und ggf. den Wortlaut.
Selbiges für die Einschätzung, inwiefern die Lehrkräfte verpflichtet sind, vor dem Gestatten oder Dulden des Anschlusses den Nachweis einer aktuellen Prüfung nach DGUV V3 einzuholen.
Information nicht vorhanden
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Datum6. Januar 2024
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10. Februar 2024
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