Einschätzung Haftbarkeit von Lehrkräften für Anschluss von Schülerendgeräten ans Stromnetz

die Information, ob eine Einschätzung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, inwiefern Lehrkräfte für Schäden (z.B. durch Brand) haften, wenn sie den Anschluss von Schülerendgeräten (z.B. Mobiltelefone, Laptops, Tablets zur Nutzung im Unterricht) an das Stromnetz der Schule
a) explizit gestatten,
b) dulden,
vorliegt und ggf. den Wortlaut.
Selbiges für die Einschätzung, inwiefern die Lehrkräfte verpflichtet sind, vor dem Gestatten oder Dulden des Anschlusses den Nachweis einer aktuellen Prüfung nach DGUV V3 einzuholen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die In…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschätzung Haftbarkeit von Lehrkräften für Anschluss von Schülerendgeräten ans Stromnetz [#296443]
Datum
6. Januar 2024 18:47
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Information, ob eine Einschätzung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, inwiefern Lehrkräfte für Schäden (z.B. durch Brand) haften, wenn sie den Anschluss von Schülerendgeräten (z.B. Mobiltelefone, Laptops, Tablets zur Nutzung im Unterricht) an das Stromnetz der Schule a) explizit gestatten, b) dulden, vorliegt und ggf. den Wortlaut. Selbiges für die Einschätzung, inwiefern die Lehrkräfte verpflichtet sind, vor dem Gestatten oder Dulden des Anschlusses den Nachweis einer aktuellen Prüfung nach DGUV V3 einzuholen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 296443 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296443/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr [geschwärzt], für die Berliner Schulen kann ich Ihnen das Folgende mitteilen: Betreffende Anweisungen…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Antwort: Einschätzung Haftbarkeit von Lehrkräften für Anschluss von Schülerendgeräten ans Stromnetz [#296443]
Datum
12. Januar 2024 10:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr [geschwärzt], für die Berliner Schulen kann ich Ihnen das Folgende mitteilen: Betreffende Anweisungen u. ä. für allgemeinbildende Schulen liegen im Zuständigkeitsbereich der Bezirke. Eine allgemeine Einschätzung der Haftbarkeit von Lehrkräften liegt mangels zentraler Erfassung nicht vor. Für den Bereich der zentral verwalteten und beruflichen Schulen hat der zuständige Schulträger den Anschluss von privaten Schülerendgeräten aktuell nicht vorgesehen. Auch ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> <[geschwärzt]> <[geschwärzt]> <[geschwärzt]> <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt] <[geschwärzt]> > [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt] <[geschwärzt]> > [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt]

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Ihre IFG-Anfrage #296443 Sehr << Antragsteller:in >> anbei darf ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfr…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Ihre IFG-Anfrage #296443
Datum
15. Januar 2024 11:05
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
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Sehr << Antragsteller:in >> anbei darf ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage übersenden. Mit freundlichen Grüßen