Einschätzung zu Vergehen/Straftaten bei „Treckerdemos“ in Braunschweig
Informationen, Einschätzungen bzw. Grundsatzentscheidungen und Weisungen der Polizei Braunschweig an betreffende Abteilungen (z.B. Verkehrsstaffeln) betreffend die Zulässigkeit oder Strafbarkeit der Nutzung von LoF-Fahrzeugen bei Demonstrationen.
Hiermit soll grundsätzlich die Frage beantwortet werden ob LoF-Fahrzeuge und deren Nutzung (die durch den Gesetzgeber mit vielen Vorzügen bedacht wurden) bei Demonstrationen, Corsofahrten, Protestfahrten u.ä. nach rechtlicher Ansicht der Polizei Braunschweig teilnehmen dürfen.
LoF-Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit (grüne Kennzeichen), sind zum Teil von der Zulassungspflicht und Pflichtversicherungspflicht befreit (z.B. Anhänger) und zum Fahren genügt die Führerscheinklasse T bzw L (schon ab 16 Jahren möglich).
Diese Vorzüge gelten nur im durch den Gesetzgeber strengen Rahmen der Nutzung für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke. Erfüllt der Zweck der Fahrt dieses nicht, werden etliche Vergehen bzw. Straftaten begangen.
Anfrage abgelehnt
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Datum8. Januar 2024
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10. Februar 2024
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