Einschätzung zu Vergehen/Straftaten bei „Treckerdemos“ in Hamburg

Anfrage an: Polizei Hamburg

Informationen, Einschätzungen bzw. Grundsatzentscheidungen und Weisungen der Polizei Hamburg an betreffende Abteilungen (z.B. Verkehrsstaffeln) betreffend die Zulässigkeit oder Strafbarkeit der Nutzung von LoF-Fahrzeugen bei Demonstrationen.

Hiermit soll grundsätzlich die Frage beantwortet werden ob LoF-Fahrzeuge und deren Nutzung (die durch den Gesetzgeber mit vielen Vorzügen bedacht wurden) bei Demonstrationen, Corsofahrten, Protestfahrten u.ä. nach rechtlicher Ansicht der Polizei Hamburg teilnehmen dürfen.
LoF-Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit (grüne Kennzeichen), sind zum Teil von der Zulassungspflicht und Pflichtversicherungspflicht befreit (z.B. Anhänger) und zum Fahren genügt die Führerscheinklasse T bzw L (schon ab 16 Jahren möglich).
Diese Vorzüge gelten nur im durch den Gesetzgeber strengen Rahmen der Nutzung für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke. Erfüllt der Zweck der Fahrt dieses nicht, werden etliche Vergehen bzw. Straftaten begangen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschätzung zu Vergehen/Straftaten bei „Treckerdemos“ in Hamburg [#296543]
Datum
7. Januar 2024 22:55
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Informationen, Einschätzungen bzw. Grundsatzentscheidungen und Weisungen der Polizei Hamburg an betreffende Abteilungen (z.B. Verkehrsstaffeln) betreffend die Zulässigkeit oder Strafbarkeit der Nutzung von LoF-Fahrzeugen bei Demonstrationen. Hiermit soll grundsätzlich die Frage beantwortet werden ob LoF-Fahrzeuge und deren Nutzung (die durch den Gesetzgeber mit vielen Vorzügen bedacht wurden) bei Demonstrationen, Corsofahrten, Protestfahrten u.ä. nach rechtlicher Ansicht der Polizei Hamburg teilnehmen dürfen. LoF-Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit (grüne Kennzeichen), sind zum Teil von der Zulassungspflicht und Pflichtversicherungspflicht befreit (z.B. Anhänger) und zum Fahren genügt die Führerscheinklasse T bzw L (schon ab 16 Jahren möglich). Diese Vorzüge gelten nur im durch den Gesetzgeber strengen Rahmen der Nutzung für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke. Erfüllt der Zweck der Fahrt dieses nicht, werden etliche Vergehen bzw. Straftaten begangen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296543 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296543/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Hamburg
Anfrage nach HmbTG - LoF Fahrzeuge bei Demonstrationen Sehr << Antragsteller:in >> angefügt wird Ihne…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage nach HmbTG - LoF Fahrzeuge bei Demonstrationen
Datum
9. Januar 2024 15:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> angefügt wird Ihnen die Eingangsbestätigung der Schutzpolizei zu Ihrem Antrag auf Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz übersandt. Mit freundlichen Grüßen

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Polizei Hamburg
Antwortschreiben zu Anfrage nach HmbTG vom 07.01.2024 Guten Tag, hiermit übersende ich das Antwortschreiben zu ih…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Antwortschreiben zu Anfrage nach HmbTG vom 07.01.2024
Datum
22. Januar 2024 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, hiermit übersende ich das Antwortschreiben zu ihrer Anfrage nach dem HmbTG vom 07.01.2024 (siehe Anlage). Mit freundlichen Grüßen