Einschätzungen hinsichtlich der Umsetzung der Diensteanbieterregelung

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Die Antworten auf die von Ihrer Behörde im April an verschiedene involvierte Organisationen versendeten Aufforderungen zur Stellungnahme hinsichtlich der Umsetzung der Diensteanbieterregelung. Das beinhaltet die einzelnen Schreiben sowie jede(n) eventuelle(n) Auswertung, Zusammenfassung oder Bericht zu diesen Antworten.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Juli 2022
  • Frist
    30. August 2022
  • Kosten dieser Information:
    200,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Maximilian Henning
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Antworten auf…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
Einschätzungen hinsichtlich der Umsetzung der Diensteanbieterregelung [#255607]
Datum
26. Juli 2022 12:21
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Antworten auf die von Ihrer Behörde im April an verschiedene involvierte Organisationen versendeten Aufforderungen zur Stellungnahme hinsichtlich der Umsetzung der Diensteanbieterregelung. Das beinhaltet die einzelnen Schreiben sowie jede(n) eventuelle(n) Auswertung, Zusammenfassung oder Bericht zu diesen Antworten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 255607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255607/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Maximilian Henning << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Henning
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Henning, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres per E-Mail eingegangenen Antrags vom 26…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Einschätzungen hinsichtlich der Umsetzung der Diensteanbieterregelung [#255607]
Datum
4. August 2022 09:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Henning, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres per E-Mail eingegangenen Antrags vom 26.07.2022 auf Übersendung der Antworten auf die von der Bundesnetzagentur im April an verschiedene involvierte Organisationen versendeten Aufforderungen zur Stellungnahme hinsichtlich der Umsetzung der Diensteanbieterregelung. Ihr Antrag wird unter dem Aktenzeichen 1.00/42#1 bearbeitet. Wir bemühen uns um zeitnahe Erledigung des Antrags. Bereits zu diesem Zeitpunkt kann ich Ihnen aber mitteilen, dass die von Ihnen genannte Frist von einem Monat voraussichtlich nicht eingehalten werden kann. Aufgrund des Umfangs der Dokumente sowie der gem. § 8 Abs. 1 IFG notwendigen schriftlichen Gelegenheit zur Stellungnahme von Dritten, deren Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, wird die Bearbeitung des Antrages eine gewisse Zeit dauern. Ferner ist Ihnen mitzuteilen, dass für die Bearbeitung des Antrags bzw. der Herausgabe der Dokumente voraussichtlich Gebühren gem. § 10 Abs. 1 IFG i.V.m. der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV anfallen werden. Aufgrund der Tatsache, dass Sie die Herausgabe von Dokumenten und nicht bloß eine schriftliche Auskunft begehren und zudem eine Drittbeteiligung der beteiligten Unternehmen gem. § 6 Satz 2 IFG erforderlich ist, handelt es sich bei Ihrem Antrag nicht mehr um eine „einfache Auskunft“ i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 2 IFG. Grundsätzlich können für die Herausgabe von Abschriften Gebühren in einem Rahmen von 15 € bis zu 500 € anfallen. Die bei einer (teilweise) stattgebenden Entscheidung möglicherweise anfallenden Gebühren bewegen sich nach aktueller Prognose in einem Gebührenrahmen von 80 € bis 200 €. Für eine Befreiung oder Ermäßigung von den Gebühren nach § 2 IFGGebV sehe ich derzeit keine Grundlage. Bitte teilen Sie uns mit, ob sie den Antrag unter diesen Umständen aufrechterhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen,

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Maximilian Henning
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Angesichts der voraussichtlich anfallenden Gebühren …
An Bundesnetzagentur Details
Von
Maximilian Henning
Betreff
AW: Einschätzungen hinsichtlich der Umsetzung der Diensteanbieterregelung [#255607]
Datum
11. August 2022 15:53
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Angesichts der voraussichtlich anfallenden Gebühren würde ich von meiner Anfrage absehen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 255607 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255607/