Einschalt-/Zuhörzahlen

Anfrage an: Deutschlandradio

eine möglichst detaillierte Auflistung der Einschaltquoten oder Zahl der Zuhörenden Ihrer drei Hörfunkprogramme Deutschlandfunk, DRadio Wissen und Deutschlandradio Kultur. Geben Sie dabei bitte alle entsprechenden Zahlen an, die verfügbar sind (z. B. pro Tag/Monat/Jahr über den verfügbaren Zeitraum bis heute).

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2016
  • Frist
    26. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschalt-/Zuhörzahlen [#17171]
Datum
24. Juni 2016 07:44
An
Deutschlandradio
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine möglichst detaillierte Auflistung der Einschaltquoten oder Zahl der Zuhörenden Ihrer drei Hörfunkprogramme Deutschlandfunk, DRadio Wissen und Deutschlandradio Kultur. Geben Sie dabei bitte alle entsprechenden Zahlen an, die verfügbar sind (z. B. pro Tag/Monat/Jahr über den verfügbaren Zeitraum bis heute). Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einschalt-/Zuhörzahlen“ vom 24.06.2016 (#17171…
An Deutschlandradio Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Einschalt-/Zuhörzahlen [#17171]
Datum
18. September 2016 14:58
An
Deutschlandradio
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einschalt-/Zuhörzahlen“ vom 24.06.2016 (#17171) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17171 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Deutschlandradio
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die der Hörerservice an uns weitergeleitet hat u…
Von
Deutschlandradio
Betreff
WG: Einschalt-/Zuhörzahlen [#17171]
Datum
30. September 2016 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,0 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage, die der Hörerservice an uns weitergeleitet hat und bitten für die verspätete Antwort um Entschuldigung. Zunächst möchten wir Sie freundlich darüber informieren, dass die Körperschaft Deutschlandradio dem Informationsfreiheitsgesetz nicht unterliegt. Nichtsdestoweniger sehen wir nicht, warum wir Sie über die relevanten Mediadaten nicht informieren sollten. Diese werden regelmäßig von der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (AGMA) vorgelegt. Für die so genannten gehobenen Programme sind die Tagesreichweite (TRW/Hörer gestern) und der Weiteste Hörerkreis (WHK/regelmäßige Hörer) die bestimmenden Parameter. Gemäß der jüngsten MA Radio 2016 II vom 19. Juli 2016 lauten diese: Programm TRW WHK Deutschlandfunk 1,60 Mio. 5,95 Mio. Deutschlandradio Kultur 0,52 Mio. 3,49 Mio. DRadio Wissen* 0,019 Mio. 0,21 Mio. *DRadio Wissen ist das einzige rein digital verbreitete Angebot seiner Art, das seit der MA Radio 2015 II in der MA Radio regelmäßig ausgewiesen wird. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben und verbleiben mit den besten Grüßen,