Einschaltung des VA zum CanG

- Mit wie vielen zu bearbeitenden Fällen rechnet das Ministerium mit dem Inkrafttreten des CanG?
-Mit wie vielen zusätzlichen Arbeitsstunden rechnet das Ministerium für die Justiz?
- Wie viele Menschen können durch das Inkrafttreten des CanG aus Haftanstalten entlassen werden?
- Welche Maßnahmen hat das Ministerium seit dem Bekanntwerden der Amnestieregelung Mitte 2023 getroffen, um sich auf die zusätzliche Belastung vorzubereiten?
- Wie viele Strafverfahren fallen voraussichtlich durch das Inkrafttreten des CanG weg? (ohne Mehrbelastung durch neue Regelungen)

Wegen der Aktualität des Themas bitte ich um eine zügige Bearbeitung.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschaltung des VA zum CanG [#302720]
Datum
11. März 2024 12:21
An
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Mit wie vielen zu bearbeitenden Fällen rechnet das Ministerium mit dem Inkrafttreten des CanG? -Mit wie vielen zusätzlichen Arbeitsstunden rechnet das Ministerium für die Justiz? - Wie viele Menschen können durch das Inkrafttreten des CanG aus Haftanstalten entlassen werden? - Welche Maßnahmen hat das Ministerium seit dem Bekanntwerden der Amnestieregelung Mitte 2023 getroffen, um sich auf die zusätzliche Belastung vorzubereiten? - Wie viele Strafverfahren fallen voraussichtlich durch das Inkrafttreten des CanG weg? (ohne Mehrbelastung durch neue Regelungen) Wegen der Aktualität des Themas bitte ich um eine zügige Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302720 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302720/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
1451 E - Z. 14/24 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antr…
Von
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Einschaltung des VA zum CanG [#302720]
Datum
18. März 2024 11:16
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
2023-01-01merkblattdsgvo.pdf
114,3 KB
1451 E - Z. 14/24 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 11.03.2024 Anlage 1 Sehr << Antragsteller:in >> bezüglich Ihres o.g. Antrags verweise ich auf mein Schreiben zur Anfrage # 302665. Mit freundlichen Grüßen