Einschaltung des VA zum CanG

- Mit wie vielen zu bearbeitenden Fällen rechnet das Ministerium mit dem Inkrafttreten des CanG?
-Mit wie vielen zusätzlichen Arbeitsstunden rechnet das Ministerium für die Justiz?
- Wie viele Menschen können durch das Inkrafttreten des CanG aus Haftanstalten entlassen werden?
- Welche Maßnahmen hat das Ministerium seit dem Bekanntwerden der Amnestieregelung Mitte 2023 getroffen, um sich auf die zusätzliche Belastung vorzubereiten?
- Wie viele Strafverfahren fallen voraussichtlich durch das Inkrafttreten des CanG weg? (ohne Mehrbelastung durch neue Regelungen)

Wegen der Aktualität des Themas bitte ich um eine zügige Bearbeitung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. März 2024
  • Frist
    13. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Mit wie vielen zu bearbeitenden Fälle…
An Niedersächsisches Justizministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschaltung des VA zum CanG [#302722]
Datum
11. März 2024 12:25
An
Niedersächsisches Justizministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Mit wie vielen zu bearbeitenden Fällen rechnet das Ministerium mit dem Inkrafttreten des CanG? -Mit wie vielen zusätzlichen Arbeitsstunden rechnet das Ministerium für die Justiz? - Wie viele Menschen können durch das Inkrafttreten des CanG aus Haftanstalten entlassen werden? - Welche Maßnahmen hat das Ministerium seit dem Bekanntwerden der Amnestieregelung Mitte 2023 getroffen, um sich auf die zusätzliche Belastung vorzubereiten? - Wie viele Strafverfahren fallen voraussichtlich durch das Inkrafttreten des CanG weg? (ohne Mehrbelastung durch neue Regelungen) Wegen der Aktualität des Themas bitte ich um eine zügige Bearbeitung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302722/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Niedersächsisches Justizministerium
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Ich erlaube mir zunächst den Hinweis, dass…
Von
Niedersächsisches Justizministerium
Betreff
AW: Einschaltung des VA zum CanG [#302722]
Datum
11. März 2024 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> besten Dank für Ihre Anfrage. Ich erlaube mir zunächst den Hinweis, dass die von Ihnen genannten Rechtsgrundlagen nicht einschlägig sind. Es handelt sich bei den erbetenen Informationen weder um Umweltinformationen noch um Verbraucherinformationen. Wir haben Ihre Anfrage daher als Bürgeranfrage behandelt. Inhaltlich beantworten wir diese gerne wie folgt: In Niedersachsen gehen wir – Stand jetzt – von mehr als 16.000 Akten aus, die von unseren Staatsanwaltschaften händisch ausgewertet werden müssten. Welchen konkreten Arbeitsaufwand das bedeuten wird, lässt sich pauschal nicht sagen, da wird es auf den konkreten Einzelfall ankommen. Auch die Frage, wie viele Menschen am Ende aus der Haft zu entlassen wären, lässt sich jetzt noch nicht beantworten, dafür bedürfte es ja gerade der oben erwähnten händischen Auswertung. Eine Vorprüfung durch die Staatsanwaltschaften ist bereits erfolgt. Allerdings können die Staatsanwaltschaften die Anträge auf Neufestsetzung einer Strafe erst ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes an die Gerichte übersenden oder in den Fällen, in denen sie selbst entscheiden können, die Vollstreckung einstellen. Beste Grüße