Einschränkung der Nutzung der Wege im Naturschutzgebiet Hahnheide (Trittau)

Vorschriften, die eine gewerbliche Nutzung der Wege im Naturschutzgebiet Hahnheide (Trittau) einschränken oder nur nach Genehmigung erlauben. Die gewerbliche Nutzung bezieht sich hierbei auf das Führen von Hunden an kurzer Leine durch Mitarbeiter:innen von Hundetagestätten / Gassi-Services.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Mai 2023
  • Frist
    21. Juni 2023
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <<…
An Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschränkung der Nutzung der Wege im Naturschutzgebiet Hahnheide (Trittau) [#279242]
Datum
19. Mai 2023 12:44
An
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorschriften, die eine gewerbliche Nutzung der Wege im Naturschutzgebiet Hahnheide (Trittau) einschränken oder nur nach Genehmigung erlauben. Die gewerbliche Nutzung bezieht sich hierbei auf das Führen von Hunden an kurzer Leine durch Mitarbeiter:innen von Hundetagestätten / Gassi-Services.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279242 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279242/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN] Einschränkung der Nutzung der Wege im Naturschutzgebiet Hahnheide (Trittau) [#279242]
Datum
2. Juni 2023 10:14
Status
Warte auf Antwort
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13,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zuständig. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergelei…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
WG: [EXTERN] Einschränkung der Nutzung der Wege im Naturschutzgebiet Hahnheide (Trittau) [#279242]
Datum
2. Juni 2023 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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13,5 KB
image002.jpg
3,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre untenstehende Anfrage wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Diese kann ich wie folgt beantworten: Anliegend übersende ich Ihnen die Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Hahnheide“ vom 12. Juni 2018. In dieser Verordnung ist im § 4 Abs. 1 Nr. 18 geregelt, dass es verboten ist, Hunde nicht angeleint mitzuführen, als angeleint gelten Hunde dabei nur an der Kurzleine, Schlepp- und Langleinen sind unzulässig. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen und verbleibe Mit freundlichen Grüßen

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