Einschränkung von Zugänglichkeit

Die Ausländerbehörde in Gelsenkirchen hat es fast unmöglich gemacht, Kontakt aufzunehmen. Bürger können die Behörde nur über ein Kontaktformular erreichen. Ich möchte gerne wissen, ob dies gegen die rechtliche Grundlage verstößt? Warum sind alle Ausländerbehörden in Deutschland sowohl telefonisch als auch persönlich gut erreichbar, aber in Gelsenkirchen nicht? Wenn man die Behörde anruft, geht niemand ans Telefon. Wenn man persönlich vorbeikommt, wird man von dem Sicherheitsdienst unfreundlich behandelt und darf nicht in das Gebäude eintreten. Warum werden diese scharfen Einschränkungen eingeführt, sodass Bürger die Leistungen dieser Behörde nicht (bzw. zu eingeschränkt) in Anspruch nehmen können?

Ich möchte gerne wissen:

1. Ob die Behörde bereits weiß, welche Beeinträchtigungen diese Einschränkungen verursachen. Falls nicht, verweise ich auf Google-Bewertungen.
2. Die Anzahl der bearbeiteten Anliegen im letzten Jahr, bevor diese Einschränkungen eingeführt wurden.
3. Die Anzahl der bearbeiteten Anliegen in den letzten 12 Monaten.
4. Mit welcher rechtlichen Grundlage hat die Behörde diese Einschränkungen eingeführt?
5. Wurden bei der Planung mögliche Folgen, die durch diese Einschränkungen entstehen, berücksichtigt? Falls ja, welche und welche Maßnahmen wurden gegen diese Folgen geplant? Ich bitte Sie auch, mir Protokolle zur Verfügung zu stellen, in denen diese Folgen und Maßnahmen ersichtlich sind.
6. Wann plant die Ausländerbehörde, diese Einschränkungen wieder aufzuheben?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Stadt Gelsenkirchen Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschränkung von Zugänglichkeit [#268699]
Datum
25. Januar 2023 22:26
An
Stadt Gelsenkirchen Ausländerbehörde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ausländerbehörde in Gelsenkirchen hat es fast unmöglich gemacht, Kontakt aufzunehmen. Bürger können die Behörde nur über ein Kontaktformular erreichen. Ich möchte gerne wissen, ob dies gegen die rechtliche Grundlage verstößt? Warum sind alle Ausländerbehörden in Deutschland sowohl telefonisch als auch persönlich gut erreichbar, aber in Gelsenkirchen nicht? Wenn man die Behörde anruft, geht niemand ans Telefon. Wenn man persönlich vorbeikommt, wird man von dem Sicherheitsdienst unfreundlich behandelt und darf nicht in das Gebäude eintreten. Warum werden diese scharfen Einschränkungen eingeführt, sodass Bürger die Leistungen dieser Behörde nicht (bzw. zu eingeschränkt) in Anspruch nehmen können? Ich möchte gerne wissen: 1. Ob die Behörde bereits weiß, welche Beeinträchtigungen diese Einschränkungen verursachen. Falls nicht, verweise ich auf Google-Bewertungen. 2. Die Anzahl der bearbeiteten Anliegen im letzten Jahr, bevor diese Einschränkungen eingeführt wurden. 3. Die Anzahl der bearbeiteten Anliegen in den letzten 12 Monaten. 4. Mit welcher rechtlichen Grundlage hat die Behörde diese Einschränkungen eingeführt? 5. Wurden bei der Planung mögliche Folgen, die durch diese Einschränkungen entstehen, berücksichtigt? Falls ja, welche und welche Maßnahmen wurden gegen diese Folgen geplant? Ich bitte Sie auch, mir Protokolle zur Verfügung zu stellen, in denen diese Folgen und Maßnahmen ersichtlich sind. 6. Wann plant die Ausländerbehörde, diese Einschränkungen wieder aufzuheben?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268699/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Gelsenkirchen Ausländerbehörde
Anfragenr: 268699 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Ausländerbehörde…
Von
Stadt Gelsenkirchen Ausländerbehörde
Betreff
Anfragenr: 268699
Datum
26. Januar 2023 10:13
Status
Warte auf Antwort
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2,3 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Ausländerbehörde Gelsenkirchen sind keine Einschränkungen des Dienstleistungsangebotes eingeführt worden. Die Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, sich online bzw. zu den Öffnungszeiten telefonisch oder persönlich an die Ausländerbehörde zu wenden. Selbstverständlich kann es zu sog. Stoßzeiten zu längeren Wartezeiten kommen. Hierzu wird um Verständnis gebeten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfragenr: 268699 [#268699] Guten Tag, Ihre Antwort wundert mich schon sehr. das stimmt wohl nicht. Telefoni…
An Stadt Gelsenkirchen Ausländerbehörde Details
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Betreff
AW: Anfragenr: 268699 [#268699]
Datum
26. Januar 2023 10:37
An
Stadt Gelsenkirchen Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ihre Antwort wundert mich schon sehr. das stimmt wohl nicht. Telefonisch ist die Behörde nicht zu erreichen. Das berichten schon mehrere in allen sozialen Netzwerken. Außerdem steht auf Ihrer Webseite auch: "Die Ausländerbehörde bleibt bis auf Weiteres für den Regelpublikumsverkehr geschlossen." Die einzige Möglichkeit ist, dass man über ein Kontaktformular das Anliegen Ihnen schildern muss. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268699/
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AW: Anfragenr: 268699 [#268699]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einschränkung von Zugänglichkeit“ …
An Stadt Gelsenkirchen Ausländerbehörde Details
Von
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Betreff
AW: Anfragenr: 268699 [#268699]
Datum
28. Februar 2023 07:54
An
Stadt Gelsenkirchen Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einschränkung von Zugänglichkeit“ vom 25.01.2023 (#268699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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AW: Anfragenr: 268699 [#268699]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einschränkung von Zugänglichkeit“ …
An Stadt Gelsenkirchen Ausländerbehörde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 268699 [#268699]
Datum
28. Februar 2023 07:54
An
Stadt Gelsenkirchen Ausländerbehörde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Einschränkung von Zugänglichkeit“ vom 25.01.2023 (#268699) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>