Einschränkung von Zugänglichkeit
Die Ausländerbehörde in Gelsenkirchen hat es fast unmöglich gemacht, Kontakt aufzunehmen. Bürger können die Behörde nur über ein Kontaktformular erreichen. Ich möchte gerne wissen, ob dies gegen die rechtliche Grundlage verstößt? Warum sind alle Ausländerbehörden in Deutschland sowohl telefonisch als auch persönlich gut erreichbar, aber in Gelsenkirchen nicht? Wenn man die Behörde anruft, geht niemand ans Telefon. Wenn man persönlich vorbeikommt, wird man von dem Sicherheitsdienst unfreundlich behandelt und darf nicht in das Gebäude eintreten. Warum werden diese scharfen Einschränkungen eingeführt, sodass Bürger die Leistungen dieser Behörde nicht (bzw. zu eingeschränkt) in Anspruch nehmen können?
Ich möchte gerne wissen:
1. Ob die Behörde bereits weiß, welche Beeinträchtigungen diese Einschränkungen verursachen. Falls nicht, verweise ich auf Google-Bewertungen.
2. Die Anzahl der bearbeiteten Anliegen im letzten Jahr, bevor diese Einschränkungen eingeführt wurden.
3. Die Anzahl der bearbeiteten Anliegen in den letzten 12 Monaten.
4. Mit welcher rechtlichen Grundlage hat die Behörde diese Einschränkungen eingeführt?
5. Wurden bei der Planung mögliche Folgen, die durch diese Einschränkungen entstehen, berücksichtigt? Falls ja, welche und welche Maßnahmen wurden gegen diese Folgen geplant? Ich bitte Sie auch, mir Protokolle zur Verfügung zu stellen, in denen diese Folgen und Maßnahmen ersichtlich sind.
6. Wann plant die Ausländerbehörde, diese Einschränkungen wieder aufzuheben?
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. Januar 2023
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28. Februar 2023
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