Einschränkungen der freien Information der Stadträte

Anfrage an: Stadt Jena

Wie vom Stadtratsvorsitzendern mitgeteilt wurde, werden nach Festlegung des Oberbürgermeisters externe Zusendungen mit der Bitte um Weiterleitung an die Fraktionen des Stadtrates seit geraumer Zeit durch das Büro des Stadtrates nicht mehr neutral ausgeführt, sondern erst nach vorgeschalteter Zensur durch den OB-Bereich. Auch den Stadträten scheint dies nicht sonderlich zu gefallen.

1.) Bitte senden Sie mir alle Unterlagen und Protokolle dieser Entscheidung zu. Wie und wann wurden die Stadträte und die BürgerInnen hierrüber informiert?

2.) Wie viele Weiterleitungen wurden bislang nicht ausgeführt? Bitte zeitlich gruppiert nach Kalenderwochen seit 1.1.2020.

3.) Mit welchen Begründen wurden diese Weiterleitungen nicht ausgeführt? Wie wurden die Absender darüber informiert?

4.) Welche Absender(gruppen) betrifft diese eingeschränkte Informationsfreiheit?

5.) Auf welcher Rechtsgrundlage stützt sich diese eingeschränkte Informationsfreiheit?

"Absender sollen sich direkt an die Fraktionen bzw. die Stadtratsmitglieder wenden."

6.) Dies kann ja nur dann funktionieren, wenn jeder Bürger und jede Bürgerin eine reelle Chance haben dies auch wirklich zu tun. Bitte senden Sie mir deshalb alle Kontaktadressen der Fraktionen und aller Stadtratsmitglieder zu.

7.) Wie bewerten Sie datenschutzrechtliche Probleme von 6. die durch Ihre Zensur verursacht werden? Welche alternativen "Treuhänder" für eine zensurfreie und datenschutzkonforme Information der Stadträte bieten Sie an?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie vom Stadtratsvorsitzender…
An Stadt Jena Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschränkungen der freien Information der Stadträte [#296548]
Datum
8. Januar 2024 01:00
An
Stadt Jena
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie vom Stadtratsvorsitzendern mitgeteilt wurde, werden nach Festlegung des Oberbürgermeisters externe Zusendungen mit der Bitte um Weiterleitung an die Fraktionen des Stadtrates seit geraumer Zeit durch das Büro des Stadtrates nicht mehr neutral ausgeführt, sondern erst nach vorgeschalteter Zensur durch den OB-Bereich. Auch den Stadträten scheint dies nicht sonderlich zu gefallen. 1.) Bitte senden Sie mir alle Unterlagen und Protokolle dieser Entscheidung zu. Wie und wann wurden die Stadträte und die BürgerInnen hierrüber informiert? 2.) Wie viele Weiterleitungen wurden bislang nicht ausgeführt? Bitte zeitlich gruppiert nach Kalenderwochen seit 1.1.2020. 3.) Mit welchen Begründen wurden diese Weiterleitungen nicht ausgeführt? Wie wurden die Absender darüber informiert? 4.) Welche Absender(gruppen) betrifft diese eingeschränkte Informationsfreiheit? 5.) Auf welcher Rechtsgrundlage stützt sich diese eingeschränkte Informationsfreiheit? "Absender sollen sich direkt an die Fraktionen bzw. die Stadtratsmitglieder wenden." 6.) Dies kann ja nur dann funktionieren, wenn jeder Bürger und jede Bürgerin eine reelle Chance haben dies auch wirklich zu tun. Bitte senden Sie mir deshalb alle Kontaktadressen der Fraktionen und aller Stadtratsmitglieder zu. 7.) Wie bewerten Sie datenschutzrechtliche Probleme von 6. die durch Ihre Zensur verursacht werden? Welche alternativen "Treuhänder" für eine zensurfreie und datenschutzkonforme Information der Stadträte bieten Sie an?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296548 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296548/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Jena
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Fragen, die ich im Auftrag des Oberbürgermeisters b…
Von
Stadt Jena
Betreff
Re: Fwd: Einschränkungen der freien Information der Stadträte [#296548]
Datum
24. Januar 2024 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Fragen, die ich im Auftrag des Oberbürgermeisters beantworten möchte. Ich habe im folgenden Text Ihre Fragen kursiv gesetzt und unsere Antworten darunter eingefügt. Mit freundlichen Grüßen