Einschränkungen des (virtuellen) Hausrechts von Internetplattformen

Nach meiner Recherche beabsichtigten Sie per gesetzliche Reglungen, das (virtuelle) Hausrecht der Betreiber von Internetplattformen einzuschränken.

Hier ein Bericht dazu:
https://www.golem.de/news/sperrung-von-donald-trump-justizministerin-will-hausrecht-von-plattformen-einschraenken-2101-153673.html

Meine Frage(n) dazu:
Beabsichtigen Sie, dass diese gesetzlichen Regelungen auch das virtuelle Hausrecht der Betreiber von kleineren Internetplattformen (mit durchschnittlich von 500 bis 50.000 registrierten Nutzern) gelten soll oder bezieht sich dies nur auf große Plattformen, wie Facebook, Twitter und YouTube?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. November 2021
  • Frist
    24. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach meiner Reche…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einschränkungen des (virtuellen) Hausrechts von Internetplattformen [#233435]
Datum
21. November 2021 19:06
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach meiner Recherche beabsichtigten Sie per gesetzliche Reglungen, das (virtuelle) Hausrecht der Betreiber von Internetplattformen einzuschränken. Hier ein Bericht dazu: https://www.golem.de/news/sperrung-von-donald-trump-justizministerin-will-hausrecht-von-plattformen-einschraenken-2101-153673.html Meine Frage(n) dazu: Beabsichtigen Sie, dass diese gesetzlichen Regelungen auch das virtuelle Hausrecht der Betreiber von kleineren Internetplattformen (mit durchschnittlich von 500 bis 50.000 registrierten Nutzern) gelten soll oder bezieht sich dies nur auf große Plattformen, wie Facebook, Twitter und YouTube?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 233435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233435/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. November 2021. Die Bundesregierung unterstützt das im…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Einschränkungen des (virtuellen) Hausrechts von Internetplattformen [#233435] - BMJV-ID: [25479002]
Datum
26. November 2021 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
f8650.png
4,6 KB


Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21. November 2021. Die Bundesregierung unterstützt das im Bericht erwähnte Gesetzgebungsvorhaben der Europäischen Union eines Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act). Der Vorschlag enthält eine Vorschrift über Allgemeine Geschäftsbedingungen, die für alle Anbieter von Internet-Vermittlungsdiensten unabhängig von ihrer Größe oder Nutzerzahl gilt. Darin ist vorgesehen, dass die Anbieter bei der Anwendung und Durchsetzung von Beschränkungen aufgrund von Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf die von Nutzerinnen und Nutzern bereitgestellten Inhalte (sog. Inhaltemoderation) sorgfältig, objektiv und verhältnismäßig vorgehen und dabei die Rechte und berechtigten Interessen aller Beteiligten sowie die Grundrechte der Nutzer, die in der Europäischen Grundrechtecharta verankert sind, berücksichtigen. Die Bundesregierung hat diesem Vorschlag im Rat der Europäischen Union zugestimmt. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]), [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]

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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Was ich Ihnen noch mitteilen muss ist, dass die For…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Einschränkungen des (virtuellen) Hausrechts von Internetplattformen [#233435] - BMJV-ID: [25479002] [#233435]
Datum
5. Dezember 2021 15:37
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Was ich Ihnen noch mitteilen muss ist, dass die Forenbetreiber unter Umständen in die Haftungsfalle geraten können, daher werden vorsorglich Inhalte schon in Vorfeld gelöscht. Denn zahlreichen Rechtsprechungen und einige Gesetze besagen, dass in Einzelfällen auch die Forenbetreiber für die von Nutzer erstelle Inhalte haften müssen. Um solche Haftungsfallen zu vermeiden, werden daher Inhalte vorsorglich gelöscht, manchmal müssen Forenbetreiber auch Nutzerinhalte löschen, wenn eine Beschwerde vorliegt, auch von dritte. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 233435 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233435/