Einsetzen einer Expert*innenkommission zur Überprüfung von §218 StGB

- sämtliche Dokumente (Vermerke, Leitungsvorlagen, interne Kommunikation, Weisungen, Konzepte etc.)zur Einsetzung einer Expert*innen-Kommission zur Überprüfung des §218 StGB außerhalb des Strafgesetzbuches: Insbesondere Informationen, wann die Kommission eingesetzt wird, wer Teil der Kommission sein wird, nach welchen Kriterien die Zusammensetzung ausgewählt wird/wurde
- sämtliche Dokumente (Emails, Vermerke, Weisungen) des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Kommunikation mit den Bundesministerien für Justiz und für Gesundheit bzgl. der Pläne einer Auseinandersetzung mit der Frage zu §218 StGB im Zeitraum 01. Januar 2022 bis heute

Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die einer Herausgabe der Dokumente entgegenstehen würden, dürfen geschwärzt werden. Bitte informieren Sie mich jedoch darüber um ggf. einen Widerspruch zu ermöglichen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2022
  • Frist
    6. Dezember 2022
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Maria Kruskop
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Details
Von
Maria Kruskop
Betreff
Einsetzen einer Expert*innenkommission zur Überprüfung von §218 StGB [#262359]
Datum
2. November 2022 16:12
An
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (Vermerke, Leitungsvorlagen, interne Kommunikation, Weisungen, Konzepte etc.)zur Einsetzung einer Expert*innen-Kommission zur Überprüfung des §218 StGB außerhalb des Strafgesetzbuches: Insbesondere Informationen, wann die Kommission eingesetzt wird, wer Teil der Kommission sein wird, nach welchen Kriterien die Zusammensetzung ausgewählt wird/wurde - sämtliche Dokumente (Emails, Vermerke, Weisungen) des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in der Kommunikation mit den Bundesministerien für Justiz und für Gesundheit bzgl. der Pläne einer Auseinandersetzung mit der Frage zu §218 StGB im Zeitraum 01. Januar 2022 bis heute Personenbezogene Daten, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die einer Herausgabe der Dokumente entgegenstehen würden, dürfen geschwärzt werden. Bitte informieren Sie mich jedoch darüber um ggf. einen Widerspruch zu ermöglichen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Maria Kruskop Anfragenr: 262359 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262359/ Postanschrift Maria Kruskop << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maria Kruskop

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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Sehr geehrte Frau Kruskop, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02. November 2022 über das Portal fragdenstaat.de. I…
Von
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Betreff
Einsetzen einer Expert*innenkommission zur Überprüfung von §218 StGB [#262359]
Datum
18. November 2022 12:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kruskop, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02. November 2022 über das Portal fragdenstaat.de. Ihre Anfrage befindet sich derzeit in der Bearbeitung. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. Wir bitten um Verständnis, sofern es zeitlich eine Verzögerung geben sollte. Mit freundlichen Grüßen