Einsicht in Bauantrag [#10783]

Bauanträge für das Baugebiet Max-Halbachstr. / Schwarzenbergstr. mit den Aktenzeichen 1144-15, 1145-15 sowie 1146-15.

Alternativ zur Zusendung der Dokumente nennen Sie mir bitte einen Termin zu Einsichtnehme bei Ihnen vor Ort.
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Norbert Ley

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juli 2015
  • Frist
    25. August 2015
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Norbert Ley
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr Details
Von
Norbert Ley
Betreff
Einsicht in Bauantrag [#10783] [#10786]
Datum
24. Juli 2015 12:15
An
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bauanträge für das Baugebiet Max-Halbachstr. / Schwarzenbergstr. mit den Aktenzeichen 1144-15, 1145-15 sowie 1146-15. Alternativ zur Zusendung der Dokumente nennen Sie mir bitte einen Termin zu Einsichtnehme bei Ihnen vor Ort. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norbert Ley
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Norbert Ley <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Norbert Ley
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
WG: Antrag gem. Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Ley, Ihr Antrag auf Einsichtnahme in ein laufende…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
WG: Antrag gem. Informationsfreiheitsgesetz
Datum
24. Juli 2015 15:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ley, Ihr Antrag auf Einsichtnahme in ein laufendes bauordnungsrechtliches Verfahren gem. Informationsfreiheitsgesetz wird z.Z. geprüft. Sobald das Prüfergebnis vorliegt werde ich mich bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Ihr Antrag zur Bauakteneinsicht vom 24.07.2015 Sehr geehrter Herr Ley, hiermit lade ich Sie gerne am Donnerstag d…
Von
Kommunalverwaltung Mülheim an der Ruhr
Betreff
Ihr Antrag zur Bauakteneinsicht vom 24.07.2015
Datum
19. August 2015 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ley, hiermit lade ich Sie gerne am Donnerstag den 27.08.2015 um 9 Uhr zur Akteneinsicht ein. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich um telefonische Mitteilung bzw. einen Terminvorschlag. Bitte bringen Sie zu dem Termin Ihren Personalausweis mit. Für die Akteneinsicht erheben wir Gebühren die sich wie folgt zusammensetzen: Ermöglichen der Einsichtnahme 1 Akte/Aktenordner 35,00 € 2-3 Akten/Aktenordner 70,00 € 4-5 Akten/Aktenordner 105,00 € 5-6 Akten/Aktenordner 140,00 € über 7 Akten/Aktenordnern 175,00 € Mit freundlichen Grüßen