Einsicht in das Archiv des Internet-Klausurenkurses für den juristischen Vorbereitungsdienst

Anfrage an: Kammergericht Berlin

Sachverhalte und Musterlösungen von (Probe-)Klausuren, die Berliner Referendaren im Rahmen des Internet-Klausurenkurses für den den juristischen Vorbereitungsdienst zur Verfügung gestellt worden sind.

Das Klausurenarchiv ist - anders als noch vor einem guten Jahr - nur noch passwortgeschützt abrufbar unter

https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/karriere/rechtsreferendariat/internet-kurse/.

Zugangsdaten zu dieser Webseite sind nicht allgemein verfügbar. Meines Erachtens ließe sich meine Anfrage am einfachsten dadurch beantworten, dass Sie mir Zugangsdaten zur genannten Webseite zur Verfügung stellen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. März 2022
  • Frist
    27. April 2022
  • 0 Follower:innen
Moritz Nickel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Kammergericht Berlin Details
Von
Moritz Nickel
Betreff
Einsicht in das Archiv des Internet-Klausurenkurses für den juristischen Vorbereitungsdienst [#244629]
Datum
25. März 2022 17:45
An
Kammergericht Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sachverhalte und Musterlösungen von (Probe-)Klausuren, die Berliner Referendaren im Rahmen des Internet-Klausurenkurses für den den juristischen Vorbereitungsdienst zur Verfügung gestellt worden sind. Das Klausurenarchiv ist - anders als noch vor einem guten Jahr - nur noch passwortgeschützt abrufbar unter https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/karriere/rechtsreferendariat/internet-kurse/. Zugangsdaten zu dieser Webseite sind nicht allgemein verfügbar. Meines Erachtens ließe sich meine Anfrage am einfachsten dadurch beantworten, dass Sie mir Zugangsdaten zur genannten Webseite zur Verfügung stellen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Moritz Nickel Anfragenr: 244629 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/244629/ Postanschrift Moritz Nickel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Moritz Nickel

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Kammergericht Berlin
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Berlin Sehr geehrter Herr Nickel, in oben bezeichneter Angelegenheit er…
Von
Kammergericht Berlin
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht nach dem IFG Berlin
Datum
30. März 2022 11:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Nickel, in oben bezeichneter Angelegenheit erhalten Sie anliegend ein Schreiben. Mit freundlichen Grüßen