Einsicht in das rechtsaufsichtliche Schreiben des Ministeriums im Fall der Fachhochschule Südwestfalen vom 05.05.2023.

das rechtsaufsichtliche Schreiben vom 05.05.2023 gerichtet an den Vorsitzenden des Hochschulrates der Fachhochschule Südwestfalen, im Fall der Abwahl der designierten Rektorin.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsicht in das rechtsaufsichtliche Schreiben des Ministeriums im Fall der Fachhochschule Südwestfalen vom 05.05.2023. [#278397]
Datum
9. Mai 2023 01:22
An
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das rechtsaufsichtliche Schreiben vom 05.05.2023 gerichtet an den Vorsitzenden des Hochschulrates der Fachhochschule Südwestfalen, im Fall der Abwahl der designierten Rektorin.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278397/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag nach § 4 IFG NRW Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihrem Antrag vom 09. Mai 2023 übersende…
Von
Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag nach § 4 IFG NRW
Datum
11. Mai 2023 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihrem Antrag vom 09. Mai 2023 übersende ich Ihnen das anliegende rechtsaufsichtliche Schreiben des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen an den Vorsitzenden des Hochschulrates der Fachhochschule Südwestfalen. Die Schwärzungen dienen dem Schutze personenbezogener Daten und sind wegen § 9 Informationsfreiheitsgesetz NRW erforderlich. Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen