Einsicht in den LOI 'WoHo' - bzgl. Bebauungsplan VI-150g-2a und Hochhausleitbild sowie DS/1098/V

Gemäß folgenden Quellen:
1) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan VI-150g-2a mit DS 1710/V 28.08.20
2) dem aktuellen Hochhausleitbild Berlin, Punkt 1.7
3) Ankündigung, gem. Protokoll der 'Nachbarschaftswerkstatt' vom 09.03.20, Punkt 9

geht hervor, dass in Vorhaben zum Bau eine Hochhauses ein sogenannter 'Letter of Intent' (LOI) erstellt wird. Dieser sollte gemäß Quelle (2) und (3) vor, in Ausnahmefällen auch nach, dem Aufstellungsbeschluss des B-Planes schriftlich vereinbart werden.

Dieser LOI setzt die grundsätzlichen Vereinbarungen zwischen Vorhabenträger und dem Land Berlin fest. Im konkreten Falle verweist die Quelle (1) ausdrücklich auf dieses Dokument, und zwar mit folgendem Wortlaut:
'Zur Sicherung der weiteren Anwendung des Hochhausleitbilds für Berlin sowie des Beschlusses des Bezirksamts Friedrichshain- Kreuzberg zum Umgang mit Hochhausplanungen ist gemäß Hochhausleitbild für Berlin ein „Letter of Intend“ / Absichtserklärung zwischen Vorhabenträger, Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) sowie Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg (vertreten durch das Bezirksamt) in Erstellung.' (Hinweis: Rechtschreibfehler 'Intend' statt Intent aus der Quelle übernommen).

Als Anrainer und Betroffener bzgl. o.g. vorhabenbezogenen B-Planes bitte ich Sie um die Einsicht und Kopie (in elektronischer Form) dieses Dokuments. Dies begründet sich aus dem Bedarf, die ausgelegten Planungen im Kontext, sowie die planerische Intentionen aller Beteiligten, vollständig zu beurteilen und diese dann abschließend im Beteiligungsverfahren zu kommentieren.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    11. Juli 2022
  • Frist
    13. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsicht in den LOI 'WoHo' - bzgl. Bebauungsplan VI-150g-2a und Hochhausleitbild sowie DS/1098/V [#253071]
Datum
11. Juli 2022 20:05
An
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß folgenden Quellen: 1) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan VI-150g-2a mit DS 1710/V 28.08.20 2) dem aktuellen Hochhausleitbild Berlin, Punkt 1.7 3) Ankündigung, gem. Protokoll der 'Nachbarschaftswerkstatt' vom 09.03.20, Punkt 9 geht hervor, dass in Vorhaben zum Bau eine Hochhauses ein sogenannter 'Letter of Intent' (LOI) erstellt wird. Dieser sollte gemäß Quelle (2) und (3) vor, in Ausnahmefällen auch nach, dem Aufstellungsbeschluss des B-Planes schriftlich vereinbart werden. Dieser LOI setzt die grundsätzlichen Vereinbarungen zwischen Vorhabenträger und dem Land Berlin fest. Im konkreten Falle verweist die Quelle (1) ausdrücklich auf dieses Dokument, und zwar mit folgendem Wortlaut: 'Zur Sicherung der weiteren Anwendung des Hochhausleitbilds für Berlin sowie des Beschlusses des Bezirksamts Friedrichshain- Kreuzberg zum Umgang mit Hochhausplanungen ist gemäß Hochhausleitbild für Berlin ein „Letter of Intend“ / Absichtserklärung zwischen Vorhabenträger, Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) sowie Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg (vertreten durch das Bezirksamt) in Erstellung.' (Hinweis: Rechtschreibfehler 'Intend' statt Intent aus der Quelle übernommen). Als Anrainer und Betroffener bzgl. o.g. vorhabenbezogenen B-Planes bitte ich Sie um die Einsicht und Kopie (in elektronischer Form) dieses Dokuments. Dies begründet sich aus dem Bedarf, die ausgelegten Planungen im Kontext, sowie die planerische Intentionen aller Beteiligten, vollständig zu beurteilen und diese dann abschließend im Beteiligungsverfahren zu kommentieren.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253071 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253071/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zur Akteneinsicht nach dem IFG ist bei mir eingegangen. Ich …
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Einsicht in den LOI 'WoHo' - bzgl. Bebauungsplan VI-150g-2a und Hochhausleitbild sowie DS/1098/V [#253071]
Datum
13. Juli 2022 08:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zur Akteneinsicht nach dem IFG ist bei mir eingegangen. Ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Kollegin weitergeleitet, diese wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
AW: Städtebauliches Gutachten 'WoHo', gemäß Protokoll, Sitzung des Baukollegiums Berlin, 28.10.2019 [#25…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Städtebauliches Gutachten 'WoHo', gemäß Protokoll, Sitzung des Baukollegiums Berlin, 28.10.2019 [#253079]
Datum
13. Juli 2022 08:23
Status
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage zur Akteneinsicht nach dem IFG ist bei mir eingegangen. Ich habe Ihre Anfrage an die zuständige Kollegin weitergeleitet, diese wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Einsichtnahme/Auskunft nach dem Berliner…
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Einsicht in den LOI 'WoHo' - bzgl. Bebauungsplan VI-150g-2a und Hochhausleitbild sowie DS/1098/V [#253071]
Datum
21. Juli 2022 09:47
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag auf Einsichtnahme/Auskunft nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. Bezugnehmend auf Ihre Frage zu den voraussichtlichen Kosten möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Kosten für die Auskunft bzw. Einsichtnahme ca. 60 Euro betragen. Ich bitte Sie mir bis zum 28.07.2022 mitzuteilen, ob Sie die genannten Kosten tragen möchten. Falls bis zum genannten Zeitraum keine Antwort erfolgt ist, gehe ich davon aus, dass kein Interesse mehr besteht den Antrag aufrecht zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Sehr << Antragsteller:in >> am 21.07.2022 erhielten Sie seitens des Bezirksamtes eine E-Mail mit der …
Von
Bezirksamt Friedrichshain - Kreuzberg
Betreff
AW: Einsicht in den LOI 'WoHo' - bzgl. Bebauungsplan VI-150g-2a und Hochhausleitbild sowie DS/1098/V [#253071]
Datum
30. August 2022 07:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> am 21.07.2022 erhielten Sie seitens des Bezirksamtes eine E-Mail mit der Bitte um Rückmeldung bis zum 28.07.2022, ob Sie Ihre Anfrage aufrechterhalten möchten, da wir keine Rückmeldung erhalten haben, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse an einer Akteneinsicht haben und werden denn Fall jetzt schließen. Ich bitte Sie, dies bei Frag den Staat auch so zu hinterlegen, dass Ihre Anfrage geschlossen wurde. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen