Einsicht in den LOI 'WoHo' - bzgl. Bebauungsplan VI-150g-2a und Hochhausleitbild sowie DS/1098/V
Gemäß folgenden Quellen:
1) Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan VI-150g-2a mit DS 1710/V 28.08.20
2) dem aktuellen Hochhausleitbild Berlin, Punkt 1.7
3) Ankündigung, gem. Protokoll der 'Nachbarschaftswerkstatt' vom 09.03.20, Punkt 9
geht hervor, dass in Vorhaben zum Bau eine Hochhauses ein sogenannter 'Letter of Intent' (LOI) erstellt wird. Dieser sollte gemäß Quelle (2) und (3) vor, in Ausnahmefällen auch nach, dem Aufstellungsbeschluss des B-Planes schriftlich vereinbart werden.
Dieser LOI setzt die grundsätzlichen Vereinbarungen zwischen Vorhabenträger und dem Land Berlin fest. Im konkreten Falle verweist die Quelle (1) ausdrücklich auf dieses Dokument, und zwar mit folgendem Wortlaut:
'Zur Sicherung der weiteren Anwendung des Hochhausleitbilds für Berlin sowie des Beschlusses des Bezirksamts Friedrichshain- Kreuzberg zum Umgang mit Hochhausplanungen ist gemäß Hochhausleitbild für Berlin ein „Letter of Intend“ / Absichtserklärung zwischen Vorhabenträger, Land Berlin (vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen) sowie Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg (vertreten durch das Bezirksamt) in Erstellung.' (Hinweis: Rechtschreibfehler 'Intend' statt Intent aus der Quelle übernommen).
Als Anrainer und Betroffener bzgl. o.g. vorhabenbezogenen B-Planes bitte ich Sie um die Einsicht und Kopie (in elektronischer Form) dieses Dokuments. Dies begründet sich aus dem Bedarf, die ausgelegten Planungen im Kontext, sowie die planerische Intentionen aller Beteiligten, vollständig zu beurteilen und diese dann abschließend im Beteiligungsverfahren zu kommentieren.
Anfrage wurde zurückgezogen
-
Datum11. Juli 2022
-
13. August 2022
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!