Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016

Anfrage an: AOK Nordost

Ich bitte um Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016 zwischen der AOK Nordost - die Gesundheitskasse und Herrn Marius Freiherr Marschall von Bieberstein als alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer der Evoreal Projektgesellschaft Verwaltungs GmbH einschließlich der mit dieser Gesellschaft verbundenen Gesellschaften.

Insbesondere bitte ich um Einsicht in folgende im Kaufvertrag erwähnten Anlagen.

Anlage 2.1: Grundstücke Kaufobjekt 1
Anlage 2.2: Teileigentum Kaufobjekt 2
Anlage 2.3: Belastungen in Abt. II des Grundbuchs Kaufobjekt 1
Anlage 2.4: Belastungen in Abt. II des Grundbuchs Kaufobjekt 2
Anlage 2.5: Belastungen in Abt. III des Grundbuchs Kaufobjekt 1
Anlage 2.6: Belastungen in Abt. III des Grundbuchs Kaufobjekt 2
Anlage 2.7: Liste Baulasten
Anlage 2.8: Liste Bau- und Bodendenkmäler
Anlage 2.10: Objekte die Gegenstand einer Satzung sind, die städtebauliche Beschränkungen festlegt
Anlage 7.5: Zu übernehmende Verträge
Anlage 8.3.1: Schadstoffgutachten
Anlage 8.3.2: Erklärung zu Mängeln
Anlage 10.2: Mietminderung, Kündigung, Rechtsstreitigkeiten, sonstige Sachverhalte
Anlage 12: Städtebauliche Auskünfte

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  • Datum
    8. Juni 2023
  • Frist
    11. Juli 2023
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An AOK Nordost Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016 [#280729]
Datum
8. Juni 2023 14:10
An
AOK Nordost
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016 zwischen der AOK Nordost - die Gesundheitskasse und Herrn Marius Freiherr Marschall von Bieberstein als alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Geschäftsführer der Evoreal Projektgesellschaft Verwaltungs GmbH einschließlich der mit dieser Gesellschaft verbundenen Gesellschaften. Insbesondere bitte ich um Einsicht in folgende im Kaufvertrag erwähnten Anlagen. Anlage 2.1: Grundstücke Kaufobjekt 1 Anlage 2.2: Teileigentum Kaufobjekt 2 Anlage 2.3: Belastungen in Abt. II des Grundbuchs Kaufobjekt 1 Anlage 2.4: Belastungen in Abt. II des Grundbuchs Kaufobjekt 2 Anlage 2.5: Belastungen in Abt. III des Grundbuchs Kaufobjekt 1 Anlage 2.6: Belastungen in Abt. III des Grundbuchs Kaufobjekt 2 Anlage 2.7: Liste Baulasten Anlage 2.8: Liste Bau- und Bodendenkmäler Anlage 2.10: Objekte die Gegenstand einer Satzung sind, die städtebauliche Beschränkungen festlegt Anlage 7.5: Zu übernehmende Verträge Anlage 8.3.1: Schadstoffgutachten Anlage 8.3.2: Erklärung zu Mängeln Anlage 10.2: Mietminderung, Kündigung, Rechtsstreitigkeiten, sonstige Sachverhalte Anlage 12: Städtebauliche Auskünfte
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280729/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Datum
8. Juni 2023 14:10
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Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016 [#280729]
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Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016 [#280729]
Datum
8. Juni 2023 15:36
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AOK Nordost
Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag auf Auskunft vom 08.06.2023 über die Plattform „Frag den Staat“ ging bei uns ein.…
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AOK Nordost
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AW: Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016 [#280729]
Datum
30. Juni 2023 10:47
Status
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Sehr [geschwärzt], Ihr Antrag auf Auskunft vom 08.06.2023 über die Plattform „Frag den Staat“ ging bei uns ein. Entscheidung: Wir lehnen Ihren Antrag ab und werden die in Ihrem Antrag genannten Unterlagen nicht zur Verfügung stellen. Kosten im Sinne des § 10 AIG werden nicht erhoben. Begründung: Rechtsgrundlage für die Einsicht in Akten der AOK Nordost ist das für die AOK Nordost einschlägige Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg. Wir haben unseren Vertragspartner, die Evoreal GmbH in 20457 Hamburg, zu Ihrer Anfrage angehört. Im Ergebnis der Anhörung würden durch eine Herausgabe der von Ihnen begehrten Akten bzw. Informationen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse unseres Vertragspartners im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AIG zugänglich gemacht. Als Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Geschäftsgeheimnisse betreffen vornehmlich kaufmännisches Wissen. Dies bedarf der Zustimmung unseres Vertragspartners, welche dieser nicht erteilt hat (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AIG). Wir können auch nicht erkennen, dass aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls im Hinblick auf den Zweck der politischen Mitgestaltung Ihr Offenbarungsinteresse das Interesse unseres Vertragspartners an der vertraulichen Behandlung der Informationen überwiegt (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 AIG). Anrufung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sie haben gemäß § 11 Abs. 2 AIG das Recht, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht anzurufen. In diesem Fall hat diese die Befugnisse nach § 11 AIG in Verbindung mit dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Kontaktdaten: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Telefon: 033203/356-0, Telefax: 033203/356-49 E-Mail: [geschwärzt] Bitte beachten Sie: Die Anrufung und Vermittlung durch die Landesdatenschutzbeauftragte unterbricht nicht die laufenden Rechtsbehelfsfristen Freundlich [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]* [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Guten Tag, mein Interesse betrifft insbesondere die Anlage 8.3.1: Schadstoffgutachten und die Anlage 8.3.2: Erklä…
An AOK Nordost Details
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AW: Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016 [#280729]
Datum
30. Juni 2023 13:33
An
AOK Nordost
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mein Interesse betrifft insbesondere die Anlage 8.3.1: Schadstoffgutachten und die Anlage 8.3.2: Erklärung zu Mängeln, soweit sie den baulichen Zustand des ehemaligen AOK-Gebäudes an der Pallassstraße/Gleditschstraße/Elßholzstraße in Berlin-Schöneberg betreffen. Ich möchte Sie bitten zu prüfen, ob die Vorbehalte gegen die Einsichtnahme sich auch auf diese beiden Bereiche erstrecken. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280729/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016 [#280729]
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AW: Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016 [#280729]
Datum
30. Juni 2023 13:47
An
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AOK Nordost
Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 30.06.2023 konkretisierten Sie Ihren Antrag auf Auskunft vom 08.06.2023. Sie te…
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AOK Nordost
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AW: Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016 [#280729] / Ihre Nachfrage
Datum
26. Juli 2023 11:35
Status
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Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 30.06.2023 konkretisierten Sie Ihren Antrag auf Auskunft vom 08.06.2023. Sie teilten nun mit, dass Sie insbesondere einsehen möchten: - Anlage 8.3.1: Schadstoffgutachten und - Anlage 8.3.2: Erklärung zu Mängeln soweit sie den baulichen Zustand des ehemaligen AOK-Gebäudes an der Pallassstraße/Gleditschstraße/Elßholzstraße in Berlin-Schöneberg betreffen. Sie baten um nochmalige Prüfung, ob die Vorbehalte gegen die Einsichtnahme sich auch auf diese beiden Unterlagen erstrecken. Entscheidung: Wir bleiben bei unserer Entscheidung, Ihren Antrag abzulehnen und die genannten Unterlagen (auch die in Ihrer E-Mail vom 30.06.2023 genannten zwei Unterlagen) nicht zur Verfügung zu stellen. Begründung: Nach Ihrer Mitteilung haben wir nochmals mit dem Erwerber über Ihren Antrag und die Herausgabe insbesondere dieser beiden Unterlagen gesprochen. Er hat noch einmal eingewendet, dass es sich auch bei diesen beiden Unterlagen seinerseits ausdrücklich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des AIG Brandenburg handelt und er daher mit einer Herausgabe nicht einverstanden ist. Der Vertragspartner hat also seine Zustimmung weiterhin nicht erteilt (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AIG). Eine Herausgabe der Unterlagen ist uns daher weiterhin nicht möglich. Im Übrigen verweisen wir auf unsere bereits mitgeteilte Begründung vom 30.06.2023. Anrufung der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Sie haben gemäß § 11 Abs. 2 AIG das Recht, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht anzurufen. In diesem Fall hat diese die Befugnisse nach § 11 AIG in Verbindung mit dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Kontaktdaten: Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Telefon: 033203/356-0, Telefax: 033203/356-49 E-Mail: Poststelle(a)LDA.Brandenburg.de Bitte beachten Sie: Die Anrufung und Vermittlung durch die Landesdatenschutzbeauftragte unterbricht nicht die laufenden Rechtsbehelfsfristen Freundlich [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]* [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] '[geschwärzt] [#[geschwärzt]]' <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]* [geschwärzt] * [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
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Vermittlung bei Anfrage „Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016“ [#280729]
Datum
5. September 2023 13:57
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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/280729/ Ich möchte Sie bitten, die Entscheidung der AOK Nordost zu überprüfen, nach der ich keine Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016 bekommen soll. Nach Rücksprache mit ihrem Geschäftspartner verweigert die AOK Nordost eine Herausgabe der von mir begehrten Akten bzw. Informationen, weil damit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ihres Vertragspartners im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AIG zugänglich gemacht würden. Dies teilte mir die AOK Nordost am 30.06.2023 und am 26.07.2023 mit. Begründung: Im oben genannten Kaufvertrag wurde u. a. das Grundstück der AOK Nordost an der Pallasstraße 24 in Berlin-Schöneberg verkauft. In den Anlagen „8.3.1: Schadstoffgutachten“ und „8.3.2: Erklärung zu Mängeln“ zum Kaufvertrag geht es um umweltbezogene Informationen. Die Einsicht in diese Akten ist im öffentlichem Interesse, um in Erfahrung zu bringen, welche Schadstoffe und in welchen Umfang zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren und welche Informationen darüber an den Erwerber weitergegeben wurden. Zur Erläuterung: Bisher ist aus den Bauakten bekannt, dass in dem Gebäude in manchen Wänden Bleischürzen zur Abschirmung von Röntgeneinrichtungen verbaut worden waren. Weiter ist bekannt, dass asbesthaltige Baustoffe im Gebäude vorhanden waren sowie dass Räume aufgrund von Schadstoffbelastungen nur eingeschränkt nutzbar waren. Beim Abriss des Gebäudes in der Zeit von November 2021 bis Februar 2022 war erkennbar, dass weder Baustoffe getrennt noch Vorkehrungen gegen die Belastung der Umgebung durch Stäube getroffen wurden. Ziel der Akteneinsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag ist, genauere Information über die Art und Mengen der damals vorhandenen Schadstoffe zu bekommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 280729.pdf - 2023-06-08_3-fax.pdf - 2023-06-30_3-fax.pdf Anfragenr: 280729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280729/
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
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An die Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge Stahnsdo…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
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Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016“ [#280729]
Datum
8. September 2023 09:28
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
An die Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Dagmar Hartge Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bitten, die Entscheidung der AOK Nordost zu überprüfen, nach der ich keine Einsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag Urkundenrolle Nr. JK-1043/2016 vom 8. Dezember 2016 bekommen soll. Nach Rücksprache mit ihrem Geschäftspartner verweigert die AOK Nordost eine Herausgabe der von mir begehrten Akten bzw. Informationen, weil damit Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ihres Vertragspartners im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AIG zugänglich gemacht würden. Dies teilte mir die AOK Nordost am 30.06.2023 und am 26.07.2023 mit. Begründung: Im oben genannten Kaufvertrag wurde u. a. das Grundstück der AOK Nordost an der Pallasstraße 24 in Berlin-Schöneberg verkauft. In den Anlagen „8.3.1: Schadstoffgutachten“ und „8.3.2: Erklärung zu Mängeln“ zum Kaufvertrag geht es um umweltbezogene Informationen. Die Einsicht in diese Akten ist im öffentlichem Interesse, um in Erfahrung zu bringen, welche Schadstoffe und in welchen Umfang zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren und welche Informationen darüber an den Erwerber weitergegeben wurden. Zur Erläuterung: Bisher ist aus den Bauakten bekannt, dass in dem Gebäude in manchen Wänden Bleischürzen zur Abschirmung von Röntgeneinrichtungen verbaut worden waren. Weiter ist bekannt, dass asbesthaltige Baustoffe im Gebäude vorhanden waren sowie dass Räume aufgrund von Schadstoffbelastungen nur eingeschränkt nutzbar waren. Beim Abriss des Gebäudes in der Zeit von November 2021 bis Februar 2022 war erkennbar, dass weder Baustoffe getrennt noch Vorkehrungen gegen die Belastung der Umgebung durch Stäube getroffen wurden. Ziel der Akteneinsicht in die Anlagen zum Kaufvertrag ist, genauere Information über die Art und Mengen der damals vorhandenen Schadstoffe zu bekommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280729/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der AOK Nordost vom 8. Juni 2023 Sehr << Antragsteller:in >> in…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der AOK Nordost vom 8. Juni 2023
Datum
5. Dezember 2023 15:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn S. Müller beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen 002/23/1462 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der AOK Nordost vom 8. Juni 2023 [#280729] Sehr geehrte Damen und Herren…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der AOK Nordost vom 8. Juni 2023 [#280729]
Datum
26. Januar 2024 16:36
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 5.12.2023. Nun möchte ich mich nach dem Stand der Bearbeitung meiner Anfrage informieren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der AOK Nordost vom 8. Juni 2023 Sehr << Antragsteller:in >> al…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der AOK Nordost vom 8. Juni 2023
Datum
5. Februar 2024 08:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage übersende ich Ihnen im Auftrag von Herrn S. Müller beigefügtes Schreiben zum Az. 002/23/1462 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen