Einsicht in die Niederschriften der Verhandlungen des des Gemeinderats der Gemeinde Ruderting

Auskunft nach Art. 54 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

Siehe dazu: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-54 (Es gelten die Datenschutzbestimmungen und AGB des Anbieters. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird keine Haftung für die Inhalte dieses externen Links übernommen. Für den Inhalt der verlinkten Seite sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Einsicht in die Niederschriften der Verhandlungen des des Gemeinderats der Gemeinde Ruderting aus der Zeitspanne 01.01.2022-27.08.2022, da diese nicht auf der Webseite zu finden sind.
Grund dafür ist ein berechtigtes Interesse durch persönliche Betroffenheit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. August 2022
  • Frist
    1. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft nach …
An Gemeinde Ruderting - Landkreis Passau- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsicht in die Niederschriften der Verhandlungen des des Gemeinderats der Gemeinde Ruderting [#257879]
Datum
27. August 2022 11:47
An
Gemeinde Ruderting - Landkreis Passau-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auskunft nach Art. 54 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern Siehe dazu: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO-54 (Es gelten die Datenschutzbestimmungen und AGB des Anbieters. Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle wird keine Haftung für die Inhalte dieses externen Links übernommen. Für den Inhalt der verlinkten Seite sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Einsicht in die Niederschriften der Verhandlungen des des Gemeinderats der Gemeinde Ruderting aus der Zeitspanne 01.01.2022-27.08.2022, da diese nicht auf der Webseite zu finden sind. Grund dafür ist ein berechtigtes Interesse durch persönliche Betroffenheit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 257879 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257879/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gemeinde Ruderting - Landkreis Passau-
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Email. Gem. Art. 54 der Gemeind…
Von
Gemeinde Ruderting - Landkreis Passau-
Betreff
AW: Einsicht in die Niederschriften der Verhandlungen des des Gemeinderats der Gemeinde Ruderting [#257879]
Datum
9. September 2022 12:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Email. Gem. Art. 54 der Gemeindeordnung Bayern ist in Absatz 3 folgendes geregelt: Die Gemeinderatsmitglieder können jederzeit die Niederschrift einsehen und sich Abschriften der in öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse erteilen lassen. Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Gemeindebürgern frei; dasselbe gilt für auswärts wohnende Personen hinsichtlich ihres Grundbesitzes oder ihrer gewerblichen Niederlassungen im Gemeindegebiet. Nach unserem Kenntnisstand werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Wir bitten Sie daher um Rückmeldung, auf welcher Grundlage sich die Anfrage auf Einsicht in die Niederschriften begründet. Mit freundlichen Grüßen