Einsicht in die Unterlagen das Nordstream 2 Anschlags gemäß Informationsfreiheitsgesetz sowie des Umweltinformationsgesetz
ich schreibe Ihnen, um gemäß des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie des Umweltinformationsgesetzes (UIG) die Einsicht in den Nordstream 2 Anschlagsbericht zu beantragen. Mein Anliegen basiert auf dem Bedarf an transparenten Informationen über einen Vorfall von großer nationaler Bedeutung.
Gemäß § 1 IFG und § 2 UIG haben Bürger das Recht, auf Informationen zuzugreifen, die von staatlichen Stellen erstellt oder in deren Besitz sind, es sei denn, es liegen rechtliche Ausnahmen vor. In diesem Fall betrifft der Bericht den mutmaßlichen Anschlag auf die Nordstream 2 Pipeline, der erhebliche Auswirkungen auf die Energieversorgung und Umweltfragen haben könnte.
Die Paragraphen § 6 IFG und § 4 UIG besagen, dass Informationen, die der Öffentlichkeit von besonderem Interesse sind und deren Zugang das öffentliche Interesse fördert, offengelegt werden sollten. Angesichts der Tragweite des Vorfalls und der damit verbundenen möglichen Konsequenzen, bin ich der festen Überzeugung, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat, den genauen Sachverhalt und die Maßnahmen der Regierung in dieser Angelegenheit zu kennen.
Daher beantrage ich höflichst die umgehende Bereitstellung des Nordstream 2 Anschlag Berichts, unter Berücksichtigung der einschlägigen Paragraphen des Informationsfreiheitsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes.
Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um weitere Informationen oder Unterstützung in dieser Angelegenheit zu bieten. Transparenz und Zugang zu relevanten Informationen sind von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Bürger in die Regierung zu stärken und eine offene demokratische Debatte zu fördern.
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum21. Oktober 2023
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25. November 2023
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Kosten dieser Information:500,00 Euro
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