Einsicht in die Unterlagen das Nordstream 2 Anschlags gemäß Informationsfreiheitsgesetz sowie des Umweltinformationsgesetz

Anfrage an: Auswärtiges Amt

ich schreibe Ihnen, um gemäß des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie des Umweltinformationsgesetzes (UIG) die Einsicht in den Nordstream 2 Anschlagsbericht zu beantragen. Mein Anliegen basiert auf dem Bedarf an transparenten Informationen über einen Vorfall von großer nationaler Bedeutung.

Gemäß § 1 IFG und § 2 UIG haben Bürger das Recht, auf Informationen zuzugreifen, die von staatlichen Stellen erstellt oder in deren Besitz sind, es sei denn, es liegen rechtliche Ausnahmen vor. In diesem Fall betrifft der Bericht den mutmaßlichen Anschlag auf die Nordstream 2 Pipeline, der erhebliche Auswirkungen auf die Energieversorgung und Umweltfragen haben könnte.

Die Paragraphen § 6 IFG und § 4 UIG besagen, dass Informationen, die der Öffentlichkeit von besonderem Interesse sind und deren Zugang das öffentliche Interesse fördert, offengelegt werden sollten. Angesichts der Tragweite des Vorfalls und der damit verbundenen möglichen Konsequenzen, bin ich der festen Überzeugung, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat, den genauen Sachverhalt und die Maßnahmen der Regierung in dieser Angelegenheit zu kennen.

Daher beantrage ich höflichst die umgehende Bereitstellung des Nordstream 2 Anschlag Berichts, unter Berücksichtigung der einschlägigen Paragraphen des Informationsfreiheitsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes.

Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um weitere Informationen oder Unterstützung in dieser Angelegenheit zu bieten. Transparenz und Zugang zu relevanten Informationen sind von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Bürger in die Regierung zu stärken und eine offene demokratische Debatte zu fördern.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. Oktober 2023
  • Frist
    25. November 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich schreibe Ihnen, um gemäß des Info…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsicht in die Unterlagen das Nordstream 2 Anschlags gemäß Informationsfreiheitsgesetz sowie des Umweltinformationsgesetz [#290683]
Datum
21. Oktober 2023 12:00
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich schreibe Ihnen, um gemäß des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) sowie des Umweltinformationsgesetzes (UIG) die Einsicht in den Nordstream 2 Anschlagsbericht zu beantragen. Mein Anliegen basiert auf dem Bedarf an transparenten Informationen über einen Vorfall von großer nationaler Bedeutung. Gemäß § 1 IFG und § 2 UIG haben Bürger das Recht, auf Informationen zuzugreifen, die von staatlichen Stellen erstellt oder in deren Besitz sind, es sei denn, es liegen rechtliche Ausnahmen vor. In diesem Fall betrifft der Bericht den mutmaßlichen Anschlag auf die Nordstream 2 Pipeline, der erhebliche Auswirkungen auf die Energieversorgung und Umweltfragen haben könnte. Die Paragraphen § 6 IFG und § 4 UIG besagen, dass Informationen, die der Öffentlichkeit von besonderem Interesse sind und deren Zugang das öffentliche Interesse fördert, offengelegt werden sollten. Angesichts der Tragweite des Vorfalls und der damit verbundenen möglichen Konsequenzen, bin ich der festen Überzeugung, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran hat, den genauen Sachverhalt und die Maßnahmen der Regierung in dieser Angelegenheit zu kennen. Daher beantrage ich höflichst die umgehende Bereitstellung des Nordstream 2 Anschlag Berichts, unter Berücksichtigung der einschlägigen Paragraphen des Informationsfreiheitsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes. Ich stehe Ihnen zur Verfügung, um weitere Informationen oder Unterstützung in dieser Angelegenheit zu bieten. Transparenz und Zugang zu relevanten Informationen sind von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen der Bürger in die Regierung zu stärken und eine offene demokratische Debatte zu fördern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290683/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.10.2023 (Anschlag Nordstream 2); Vg. 410-2023 Sehr …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.10.2023 (Anschlag Nordstream 2); Vg. 410-2023
Datum
23. Oktober 2023 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite ,FragDenStaat" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.10.2023 (Anschlag Nordstream 2); Vg. 410-2023 […
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 21.10.2023 (Anschlag Nordstream 2); Vg. 410-2023 [#290683]
Datum
23. Oktober 2023 18:49
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich würde meine Anfrage aus Kostengründen gerne zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290683/

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Zurückziehen meines IFG-Antrags [#290683] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Einsich…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Zurückziehen meines IFG-Antrags [#290683]
Datum
23. Oktober 2023 18:50
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meine Anfrage „Einsicht in die Unterlagen das Nordstream 2 Anschlags gemäß Informationsfreiheitsgesetz sowie des Umweltinformationsgesetz“ (21.10.2023, #290683) zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>