Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie verhält es sich aus Sicht der Landesbehörde für Datenschutz in Bezug der Einsichtnahme in die schriftlichen Abiturprüfungen im Land Brandenburg? Ist es zulässig, dass die Schule dafür nur ein ganz kleines Zeitfenster von wenigen Tagen für die Antragstellung vorgibt und die Einsichtnahme nur an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit zulässig ist? Welche gesetzliche Vorgabe ist vorrangig? Die DSGVO, die GOSTV oder das Schulgesetz? Vielen Dank für Ihre baldige Antwort!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 251594
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Liebe Grüße!