Einsicht schriftliche Prüfungsunterlagen Abitur

wie verhält es sich aus Sicht der Landesbehörde für Datenschutz in Bezug der Einsichtnahme in die schriftlichen Abiturprüfungen im Land Brandenburg? Ist es zulässig, dass die Schule dafür nur ein ganz kleines Zeitfenster von wenigen Tagen für die Antragstellung vorgibt und die Einsichtnahme nur an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit zulässig ist? Welche gesetzliche Vorgabe ist vorrangig? Die DSGVO, die GOSTV oder das Schulgesetz? Vielen Dank für Ihre baldige Antwort!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsicht schriftliche Prüfungsunterlagen Abitur [#251594]
Datum
16. Juni 2022 15:58
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie verhält es sich aus Sicht der Landesbehörde für Datenschutz in Bezug der Einsichtnahme in die schriftlichen Abiturprüfungen im Land Brandenburg? Ist es zulässig, dass die Schule dafür nur ein ganz kleines Zeitfenster von wenigen Tagen für die Antragstellung vorgibt und die Einsichtnahme nur an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Zeit zulässig ist? Welche gesetzliche Vorgabe ist vorrangig? Die DSGVO, die GOSTV oder das Schulgesetz? Vielen Dank für Ihre baldige Antwort!
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251594/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Einsicht in schriftliche Prüfungsunterlagen Abitur Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von F…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Einsicht in schriftliche Prüfungsunterlagen Abitur
Datum
24. Juni 2022 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,5 MB
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Frau [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Aktenzeichen 027/22/1074 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]