Einsichtsnahme in Gesundheitsdaten im Krankenhaus
Ich bitte um die Auskunft welche Rechtsnorm den Vorrang hat bei der Bitte um Zusendung aller zur Person gespeicherten Daten an ein Krankenhaus? Die DSGVO oder § 630g BGB?
Ein Krankenhaus sendet eine kostenlose Kopie nach DSGVO. Ein anderes behauptet, dass sei verboten, es müssten hohe Kosten, (eine Pauschale für die Bearbeitung plus Kopierkosten), nach BGB erhoben werden.
Ein Patient hat ja aber laut DSGVO auch ein Recht auf elektronisch gespeicherte Daten, nicht nur auf Einsicht in die Patientenakte in Papierform?
Zudem besteht nach § 15 DSGVO auch ein Recht auf Auskunft auf Datenübermittlungen. Dem sollten Krankenhäuser doch nicht ausweichen dürfen?
Vielen Dank für die Antwort!
Anfrage erfolgreich
-
Datum11. Juli 2018
-
10. August 2018
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!