Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190762]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190762/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage 190762 nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 26.06.2020 beim Kom…
Von
Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Betreff
[190762] Anfrage IFG/UIG/VIG Frag den Staat; Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19, hier: Eingangsbestätigung
Datum
29. Juni 2020 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage 190762 nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 26.06.2020 beim Kommando Luftwaffe eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Thematik Ihrer o.g. Anfrage ist das Kommando Luftwaffe fachlich nicht zustä…
Von
Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Betreff
Antwort: [190762] Anfrage IFG/UIG/VIG Frag den Staat; Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
2. Juli 2020 10:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in für die Thematik Ihrer o.g. Anfrage ist das Kommando Luftwaffe fachlich nicht zuständig. Gem. § 7 (1) IFG entscheidet über den Antrag auf Informationszugang die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Aufgrund Ihres ausdrücklichen Widerspruchs der Weitergabe ihrer Daten an Dritte, ist eine Weiterleitung der Anfrage meinerseits an die zuständige Stelle nicht möglich. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die zuständige Stelle: Bundesministerium der Verteidigung R I 1 Postfach 1328 53003 Bonn eMail: BMVg R I <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19“ [#190762] [#190762]
Datum
4. Juli 2020 22:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/190762/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Kommandobehörde eine auskunftspflichtige Stelle ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 190762.pdf Anfragenr: 190762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190762/
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Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 26.06.2020 [#190762] …
Von
Kommando Luftwaffe Presse- und Informationszentrum
Betreff
Antwort: [190762] Anfrage IFG/UIG/VIG Frag den Staat; Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19
Datum
11. August 2020 09:30
Status
Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihre Anfrage vom 26.06.2020 [#190762] 2. Kdo Lw vom 29.06.2020 3. Kdo Lw vom 02.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer o.g. Anfrage haben Sie um Informationen zu der Fragestellung: "Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von HomeOffice-Regelungen, Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen, Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen, sonstige Einsparungen. Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen." gebeten. Mit Bezug 3 vom 02.07.2020 wurde irrtümlich geäußert, dass das Kommando Luftwaffe für diese Anfrage fachlich nicht zuständig sei und es wurde auf § 7 (1) IFG verwiesen. Zur Richtigstellung teile Ihnen auf Ihre Anfrage mit, dass dem Kommando Luftwaffe antragsgegenständliche amtliche Informationen nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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