Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190765]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190765 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190765/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen vom 26.07.2020, welche Sie an die E-Mail-Ad…
Von
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190765]
Datum
17. Juli 2020 14:33
Status
image001.gif
2,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Anfragen vom 26.07.2020, welche Sie an die E-Mail-Adressen der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) und der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) gerichtet haben. Sofern Sie Informationen von der ZAK und KEK begehren, müssen wir Sie darauf hinweisen, dass die beiden Kommissionen nach § 35 Abs. 2 Satz 1, 2 des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV) der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt lediglich als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben dienen. Als Organe können die ZAK und KEK keine Angaben zu den Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die COVID-19-Pandemie machen. Die Verfahrensführung liegt ausschließlich bei der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt. Wir verstehen Ihre Anfrage insofern dahingehend, dass Sie Angaben zu den Einsparungen durch die COVID-19-Pandemie im laufenden Geschäftsbetrieb der Gemeinsamen Geschäftsstelle der Landesmedienanstalten mit Sitz in Berlin begehren. Gegenwärtig liegen uns keine Informationen vor, die uns die Einsparungen im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs (bspw. für Strom, Wasser, Papier etc.) ermitteln lassen. Diese Einsparungen können erst im nächsten Jahr festgestellt werden, wenn Abrechnungen und damit Vergleichswerte gegenüber den Vorjahren vorliegen. Ebenfalls können wir keine Aussage zu Einsparungen bei Veranstaltungen treffen, da wir bis dato versuchen, geplante Veranstaltungen zu verschieben oder in digitale Formate zu überführen, um diese nicht ausfallen zu lassen. Die Einsparungen bei Dienstreisen (einschließlich der Kommissionssitzungen) werden bei voraussichtlich rund 10.000 € liegen. Mangels der Inanspruchnahme von Wach- und Schutzleistungen sind diesbezüglich keine Einsparungen zu erwarten. Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen