Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Verband der Ersatzkassen e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190920]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
Verband der Ersatzkassen e.V.
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190920/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verband der Ersatzkassen e.V.
Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend übermitteln wir Ihnen die gewünschten Auskünfte. Wir weisen darauf hin,…
Von
Verband der Ersatzkassen e.V.
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190920]
Datum
9. Juli 2020 09:47
Status
smime.p7s
4,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in nachfolgend übermitteln wir Ihnen die gewünschten Auskünfte. Wir weisen darauf hin, dass eine isolierte Betrachtungsweise, welche sich ausschließlich auf die Covid19-Krise bezieht, nicht möglich ist. Dennoch sind signifikante Auswirkungen zu verzeichnen. Die Kosten im laufenden Geschäftsbetrieb wurden in der Zeit der Covid19-Krise (März bis Mai 2020) wie folgt beeinflusst: Einsparung im Geschäftsbetrieb durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen Verringerung des Geschäftsbedarfs: - 31 TEUR Steigerung der Kosten für Telefon- und Videokonferenzen: +67 TEUR Verringerung sonstiger Betriebskosten (Strom/Wasser: nicht quantifizierbar) Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen Absagen von Dienstreisen: -83 TEUR Absagen von Veranstaltungen: -107 TEUR Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen Steigerung der Kosten durch erhöhte Inanspruchnahme des Wachschutzes: nicht quantifizierbar sonstige Einsparungen Verringerung der Weiterbildungsaufwendungen: -51 TEUR Mit freundlichen Grüßen