Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189953]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189953/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Informationen über Einsparungen du…
Von
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189953]
Datum
1. Juli 2020 16:48
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr Interesse an Informationen über Einsparungen durch Corona. Derzeit prüfen wir, ob und in welchem Umfang wir Ihnen Angaben zukommen lassen können. Bis zu einem Abschluss der Prüfung bitten wir um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über mögliche Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf…
Von
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189953]
Datum
8. Juli 2020 10:34
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage über mögliche Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Geschäftsbetrieb der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Gerne beantworten wir diese im Rahmen der Möglichkeiten. Der Lockdown hat auch bei der BGW zu Einschränkungen in der Präsenzarbeit und mehr Arbeit im Homeoffice geführt. Kosten des Geschäftsbetriebes entstehen aber unabhängig vom Ort der Ausführung. Die Kosten für den Betrieb der Immobilien z.B. entstehen zu einem Teil als Fixkosten unabhängig von der Intensität der Gebäudenutzung. Verbrauchsabhängige Kosten, z. B. für Strom und Wasser werden dagegen in größeren Zeitintervallen abgerechnet. Unterjährig erfolgen nur Abschlagszahlungen. Aussagen über Minderausgaben können noch nicht gemacht werden. Bei den Kosten für Sicherheitsdienstleistungen erwarten wir keine Auswirkungen durch die Coronavirus-Pandemie. Bei anderen Ausgaben, zum Beispiel für Papier, sind Einsparungen nicht zu erwarten, da die Verwaltung ihre Aufgaben weiter wahrgenommen und „Output“ in Form von Briefen etc. produziert hat. Im besagten Zeitraum kann es bei den Kosten für Reisen und Veranstaltungen zu Minderausgaben gekommen sein. Jedoch ist hier zu bedenken, dass einzelne Termine nachgeholt werden und deshalb mit Kostenverschiebungen aus dem Zeitraum März bis Mai in andere Perioden zu rechnen ist. Die Umstellung von Veranstaltungen auf Online-Formate verursacht dagegen ungeplante Aufwände. Zu bedenken ist der Umstand, dass möglichen Minderausgaben ungeplante Mehrausgaben gegenüber stehen - etwa für IT-Infrastruktur und Ausstattung zur Ermöglichung von Arbeit im Homeoffice oder für Maßnahmen in den Gebäuden der BGW, die die Einhaltung der allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln ermöglichen. Nähere Informationen zu den Geschäftszahlen 2020 veröffentlicht unser Spitzenverband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, im Frühjahr 2021 im Rahmen ihrer jährlichen Berichterstattung über die Geschäfts- und Rechnungsergebnisse der Berufsgenossenschaften (und damit auch der BGW) und der Unfallkassen. Ich hoffe sehr, dass Ihnen diese Erläuterungen helfen und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen