Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189955]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189955 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189955/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26…
Von
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#189955]
Datum
26. Juni 2020 13:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 26. Juni 2020. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Anfrage zu den Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb der BG Verkehr durch…
Von
Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 (#189955)
Datum
8. Juli 2020 10:43
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrer Anfrage zu den Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb der BG Verkehr durch die Covid 19- Krise liegt ein Betrachtungszeitraum von April 2020 bis Juni 2020 im Vergleich des entsprechenden Zeitraumes des Vorjahres zugrunde, da sich der "Lockdown" im März diesen Jahres kostenmäßig erstmalig auf den Monat April 2020 ausgewirkt hat. Aufwandsrückgänge sind in den von Ihnen angesprochenen Kostenarten tendenziell zu verzeichnen, wobei dabei zu beachten ist, dass ein konkreter Rückgang von Investitionen nicht alleine durch die Covid 19-Krise, sondern auch durch andere Effekte wie z.B. Kostenverlagerung auf andere Geschäftsfelder und allgemeine Einsparungseffekte ausgelöst werden. In gewissen Kontenarten gibt es allerdings keine Auswirkungen bzw. Verschiebungen aufgrund der Covid 19-Krise zu verzeichnen. Die Kosten für die Bewirtschaftung der Gebäude sind weiterhin vorhanden gewesen, da die Präsenz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz grundsätzlich aufrecht erhalten wurde. Der BG Verkehr ist es in hervorragender Weise gelungen, innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes den Mitarbeitern die alternative Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten, zu bieten. Dadurch sind die Ausgaben im IT-Sektor und der Telekommunikation für zusätzliche Hardwareanschaffungen, Softwarelizenzerweiterungen und Umstellung von Telekommunikationsverträgen im Vergleich zum Vorjahr gerade zu Beginn der Pandemie stark gestiegen. Die Bereitstellung eines Home Office Arbeitsplatzes erhöhte auch den Aufwand zur Sicherstellung von Datenschutz und IT-Sicherheit vor allem im Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere bei der Verarbeitung von Daten die nach Artikel 9 DSGVO, die besonders schutzwürdig sind und nach Artikel 32 DSGVO durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen zu sichern sind. Ob durch die "Home-Office Lösung" und dadurch geringere Präsenz der Mitarbeiter in den Verwaltungsgebäuden der BG Verkehr an den einzelnen Standorten Einsparungen bezüglich Strom- und Wasserkosten entstanden sind lässt sich erst mit den Abrechnungen für 2020 am Ende des Jahres feststellen. Die laufenden Vertragskosten (Reinigung, Wachdienste, allgemeine Wartungskosten, etc.) sind aufgrund vertraglicher Verpflichtungen unverändert angefallen. Offen bleibt allerdings die Frage, ob ein zu verzeichnender Kostenrückgang tatsächlich pandemiebedingt ist, oder es sich um eine Kostenverschiebung handelt, die im 2. Halbjahr wieder zu Kostensteigerungen führt, da einzelne für das erste Halbjahr geplante Maßnahmen im 2. Halbjahr nachgeholt werden. Ob letztlich tatsächlich Einsparungen und vor allem in welchem Umfang aufgrund der Pandemie in der BG Verkehr aufgetreten sind, lässt sich erst mit Ablauf des Geschäftsjahres beantworten; die Veröffentlichung der Geschäftszahlen für das Jahr 2020 erfolgt im Geschäftsbericht im Frühjahr 2021. Auf einen Effekt, der sich nicht kostenreduzierend, sondern Kostensteigernd aufgrund der Pandemie ausgewirkt hat, möchten wir Sie hinweisen: Zusätzliche Kosten und Aufwendungen entstanden aufgrund der Pandemie durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) womit die Unfallversicherungsträger verpflichtet wurden, Entschädigungsleistungen an Sozialdienstleister aufgrund der pandemiebedingten Umsatzeinbußen zu leisten. Hier musste die BG Verkehr einen Vorschuss von rd. 5,2 Mio € leisten von dem bisher (Antragsforcast 30.09.2020) 0,9 Mio € bereits ausgezahlt wurden. Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen hilfreich sind. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Die Veröffentlichung der Korrespondenz mit der BG Verkehr oder von konkreten Unterlagen und Informationen unterliegen dem Urheberrecht und bedürfen ausdrücklich der Einwilligung der BG Verkehr. Mit freundlichen Grüßen