Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihrer Anfrage zu den Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb der BG Verkehr durch die Covid 19- Krise liegt ein Betrachtungszeitraum von April 2020 bis Juni 2020 im Vergleich des entsprechenden Zeitraumes des Vorjahres zugrunde, da sich der "Lockdown" im März diesen Jahres kostenmäßig erstmalig auf den Monat April 2020 ausgewirkt hat.
Aufwandsrückgänge sind in den von Ihnen angesprochenen Kostenarten tendenziell zu verzeichnen, wobei dabei zu beachten ist, dass ein konkreter Rückgang von Investitionen nicht alleine durch die Covid 19-Krise, sondern auch durch andere Effekte wie z.B. Kostenverlagerung auf andere Geschäftsfelder und allgemeine Einsparungseffekte ausgelöst werden.
In gewissen Kontenarten gibt es allerdings keine Auswirkungen bzw. Verschiebungen aufgrund der Covid 19-Krise zu verzeichnen. Die Kosten für die Bewirtschaftung der Gebäude sind weiterhin vorhanden gewesen, da die Präsenz der Mitarbeiter am Arbeitsplatz grundsätzlich aufrecht erhalten wurde. Der BG Verkehr ist es in hervorragender Weise gelungen, innerhalb eines sehr kurzen Zeitraumes den Mitarbeitern die alternative Möglichkeit von zu Hause aus zu arbeiten, zu bieten. Dadurch sind die Ausgaben im IT-Sektor und der Telekommunikation für zusätzliche Hardwareanschaffungen, Softwarelizenzerweiterungen und Umstellung von Telekommunikationsverträgen im Vergleich zum Vorjahr gerade zu Beginn der Pandemie stark gestiegen. Die Bereitstellung eines Home Office Arbeitsplatzes erhöhte auch den Aufwand zur Sicherstellung von Datenschutz und IT-Sicherheit vor allem im Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere bei der Verarbeitung von Daten die nach Artikel 9 DSGVO, die besonders schutzwürdig sind und nach Artikel 32 DSGVO durch geeignete technisch-organisatorische Maßnahmen zu sichern sind. Ob durch die "Home-Office Lösung" und dadurch geringere Präsenz der Mitarbeiter in den Verwaltungsgebäuden der BG Verkehr an den einzelnen Standorten Einsparungen bezüglich Strom- und Wasserkosten entstanden sind lässt sich erst mit den Abrechnungen für 2020 am Ende des Jahres feststellen. Die laufenden Vertragskosten (Reinigung, Wachdienste, allgemeine Wartungskosten, etc.) sind aufgrund vertraglicher Verpflichtungen unverändert angefallen.
Offen bleibt allerdings die Frage, ob ein zu verzeichnender Kostenrückgang tatsächlich pandemiebedingt ist, oder es sich um eine Kostenverschiebung handelt, die im 2. Halbjahr wieder zu Kostensteigerungen führt, da einzelne für das erste Halbjahr geplante Maßnahmen im 2. Halbjahr nachgeholt werden.
Ob letztlich tatsächlich Einsparungen und vor allem in welchem Umfang aufgrund der Pandemie in der BG Verkehr aufgetreten sind, lässt sich erst mit Ablauf des Geschäftsjahres beantworten; die Veröffentlichung der Geschäftszahlen für das Jahr 2020 erfolgt im Geschäftsbericht im Frühjahr 2021.
Auf einen Effekt, der sich nicht kostenreduzierend, sondern Kostensteigernd aufgrund der Pandemie ausgewirkt hat, möchten wir Sie hinweisen:
Zusätzliche Kosten und Aufwendungen entstanden aufgrund der Pandemie durch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) womit die Unfallversicherungsträger verpflichtet wurden, Entschädigungsleistungen an Sozialdienstleister aufgrund der pandemiebedingten Umsatzeinbußen zu leisten. Hier musste die BG Verkehr einen Vorschuss von rd. 5,2 Mio € leisten von dem bisher (Antragsforcast 30.09.2020) 0,9 Mio € bereits ausgezahlt wurden.
Wir hoffen, dass Ihnen die Informationen hilfreich sind. Diese Auskunft ist gebührenfrei.
Die Veröffentlichung der Korrespondenz mit der BG Verkehr oder von konkreten Unterlagen und Informationen unterliegen dem Urheberrecht und bedürfen ausdrücklich der Einwilligung der BG Verkehr.
Mit freundlichen Grüßen