Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190021]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190021/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Die Bundesanstalt für Verwaltungsd…
Von
Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190021]
Datum
16. Juli 2020 13:07
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen folgendes mit: Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen ist Mieter seiner Liegenschaften. Die Ermittlung der Betriebskosten erfolgt durch den Vermieter -Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)- üblicherweise zum Ende jeden Kalenderjahres und die Abrechnung im Folgejahr. Somit liegen derzeit keine Zahlen vor, aus denen sich etwaige Einsparungen erkennen ließen. Wach- und Schutzleistungen sind auch während der COVID-19-Pandemie in vollem Umfang zu erbringen. Einsparungen können diesbezüglich somit nicht erzielt werden. Für die Monate März bis Juni 2020 ergeben sich folgende Gesamteinsparungen für die Bereiche: - Aus- und Fortbildung/Konferenzen, Tagungen: ca. 40.000 €, - Dienstreisen: ca. 55.000 €, - Dienstwageneinsatz: 4.000 €. Diese Auskunft ist gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen