Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190074]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190074/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihren E-Mails vom 26.06.2020 [#190074] und [#190040] baten Sie unter Bezugnahme …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190074][#190040]
Datum
14. September 2020 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihren E-Mails vom 26.06.2020 [#190074] und [#190040] baten Sie unter Bezugnahme auf unter anderem das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Zugang zu folgenden Informationen: "Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen". Dazu kann ich Ihnen mitteilen, dass dem BMVI die begehrten Daten zu Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid 19-Krise von März bis Mai 2020 nicht vorliegen. Es ist auch nicht möglich, diese Daten zu ermitteln. Verbrauchswerte sind von verschiedenen Faktoren abhängig und die Ursachen von etwaigen Schwankungen sind dabei vielfältig. Die reinen Verbrauchszahlen/Kosten müssten insoweit bereinigt werden, um einen aussagekräftigen Vergleich unter Berücksichtigung der von Ihnen vorgegebenen Kriterien zu ermöglichen. Inwiefern daher für etwaige Einsparungen Covid 19 ausschlaggebend ist, lässt sich nicht genau feststellen. So ist beispielhaft auch die jeweilige Außentemperatur maßgeblich für die Höhe der Heizkosten. Für die vermehrte Bereitstellung von Arbeitsmitteln im Homeoffice waren die Beschaffung von weiteren kostenpflichtigen Lizenzen und stromintensiven Serverleistungen notwendig. Messen und Veranstaltungen wurden teilweise verschoben, andere Veranstaltungen wurden digital durchgeführt. Hier ist zu beachten, dass man bei virtuellen Veranstaltungen zwar ggf. Cateringkosten einspart, gleichzeitig aber Kosten für technische Ausstattungen und technisches Personal entstehen. Es werden keine Statistiken über geplante und nicht durchgeführte Dienstreisen geführt und es gibt auch keine Statistik über die Gründe der Stornierungen von Dienstreisen. So ist es nicht auszuschließen, dass Dienstreisen nur verschoben worden sind. Von Covid 19 unabhängig waren Wach- und Schutzleistungen für die Dienstgebäude durchgängig zu erbringen. Sollten Sie hierüber einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid erhalten wollen, teilen Sie bitte bis zum 21.09.2020 Ihre ladungsfähige Postanschrift mit. Andernfalls gehe ich davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag nicht weiter festhalten wollen und stelle das Verfahren ein. Mit freundlichen Grüßen