Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Anfrage an: Deutsche Bundesbank

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Deutsche Bundesbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190155]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Deutsche Bundesbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190155/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Bundesbank
Sehr geehrteAntragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitten wir um Mitteilung Ihrer vollstän…
Von
Deutsche Bundesbank
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190155]
Datum
15. Juli 2020 10:44
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in zur weiteren Bearbeitung Ihrer IFG-Anfrage bitten wir um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da wir Ihnen ein rechtsmittelfähigen Bescheid bekanntgeben möchten. Da in der Deutschen Bundesbank die von Ihnen beantragten Informationen nicht vorhanden sind, werden wir Ihren Antrag mit einem entsprechenden Bescheid ablehnen müssen. Bei dem Bescheid handelt es sich um einen belastenden Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Um den Adressaten und den Beginn der Rechtsbehelfsfrist rechtssicher bestimmen zu können, benötigen wir Ihren Namen und Ihre Postanschrift. Bei einem Versand per E-Mail ist der Nachweis des Zugangs nicht in gleicher Weise möglich. Wir verweisen an dieser Stelle auf den 6. Tätigkeitsbericht 2016-2017 der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), dort S. 41 , Ziffer 2.1.10 (letzter Abschnitt).: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pub… bzw: auf den 5. Tätigkeitsbericht 2014-2015 der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), siehe dort S. 44 ff Ziffer 2.2.2,. https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pub… Wir bitten um Verständnis, dass wir die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zum Eingang der erbetenen Daten aussetzen. Mit freundlichen Grüßen