Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190169]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190169 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190169/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach Informationen zu den Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb du…
Von
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft
Betreff
WG: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190169]
Datum
27. Juli 2020 14:31
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage nach Informationen zu den Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid-19-Krise im Zeitraum März bis Mai 2020 für den laufenden Geschäftsbetrieb nach § 1 IFG, § 3 UIG sowie § 1 VIG hat uns am 26.06.2020 erreicht. Die DEG – Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) ist im Rahmen ihrer privatrechtlichen Tätigkeiten als Entwicklungsfinanzierer nicht auskunftspflichtig nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Sie ist in dem von Ihnen erfragten Kontext auch nicht Gegenstand einer Auskunft über eine juristische Person, derer sich eine Behörde zur Erfüllung einer öffentlich-rechtlichen Aufgabe bedient, § 1 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. S. 1 IFG. Die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens, unter Einschluss der Verträge und Informationen für die Gewährleistung des laufenden Geschäftsbetriebes, ist vielmehr für die Erhaltung der funktionsgerechten und adäquaten Aufgabenwahrnehmung der DEG erforderlich. Die DEG ist aus den oben genannten Gründen auch nicht auskunftspflichtig nach § 2 Abs 1 Nr. 2 UIG oder § 2 Abs. 2 Nr. 2 VIG. Eine Auskunft zu den Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb im Bereich Strom, Wasser, Papier etc. durch die Wahrnehmung von Home-Office-Regelungen, die Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen und die Einsparungen durch die Verringerung von Wach- und Schutzleistung sowie sonstiger Einsparungen kann die DEG Ihnen leider nicht geben. Allgemeine Informationen zu unserem Umgang mit den Herausforderungen der Covid-19 Pandemie können Sie hier finden: https://www.deginvest.de/Newsroom/News/…. Mit freundlichen Grüßen