Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
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Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190238]
Datum
25. Juni 2020 23:57
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190238 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190238/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir haben Ihre Email vom 26. Juni 2020 erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, d…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190238]
Datum
26. Juni 2020 14:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir haben Ihre Email vom 26. Juni 2020 erhalten. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Verpflichtung zu einer Auskunft nicht besteht. Details über Einsparungen im ARD-Medienverbund wegen der Coronakrise sind noch nicht bekannt. Sie können aber davon ausgehen, dass in der ARD zwar weniger Erstausstrahlungen gesendet und Dienstreisen unternommen wurden, aber dennoch kaum Geld eingespart werden konnte. Für die MitarbeiterInnen der Landesrundfunkanstalten und der Gemeinschaftseinrichtungen mussten nämlich auf einem leergefegten Markt in Windeseile massenweise technische Geräte besorgt werden, was die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung des Sendebetriebs mithilfe von Homeofficelösungen ermöglichte. Außerdem produzierten die Informationsredaktionen des Ersten wochenlang täglich Sonderformate, deren Herstellung durchaus kostenintensiv ist. Ausgefallene Programmevents wie die Olympischen Spiele, die Fußball-Europameisterschaft sowie neue Fernsehfilme und -serien werden außerdem nicht gestrichen, sondern sind nur verschoben. Die wiederaufgenommenen Dreharbeiten nach den neuen Corona-Regeln zeigen, dass dies die Kosten für Neuproduktionen sicher nicht verringern wird. Ähnliches wird wohl auch für sportliche Großereignisse nach Corona zu beobachten sein. Mit freundlichen Grüßen